Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien aufgeworfenen Fragen
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In der Sitzung vom 6. September 2018 hat der Landtag den Bericht und Antrag zur Änderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien in erster Lesung behandelt. Die Regierungsvorlage wurde grundsätzlich begrüsst. 23 Abgeordnete sprachen sich für Eintreten auf die Vorlage aus.
Hauptdiskussionspunkt bildete die Regelung betreffend die Transparenz von Spenden. Die Regierung hält an der Regelung fest, wonach Kleinspenden bis zu einem gewissen Betrag anonym erfolgen können, bei höheren Spenden jedoch die Parteien darüber informiert sein müssen, von wem die Spende stammt. Anonyme Spenden sollen bis höchstens 300 Franken möglich sein. Im Bericht und Antrag war noch eine Obergrenze von 100 Franken vorgesehen.
Weitere Fragen betrafen insbesondere den Handelsregistereintrag von Parteien, die Festlegung des Geschäftsjahres, die Fristen der Antragsstellung bzw. Auszahlung sowie die Revisionspflicht. Zudem wurde von verschiedenen Abgeordneten die Verknüpfung der Parteienfinanzierung mit der Vertretung von Frauen thematisiert. Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die diesbezüglich in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen.
Mit der Regierungsvorlage werden mehrere Kritikpunkte der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) aufgenommen. Damit soll die Entlassung aus der dritten Evaluationsrunde erreicht werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 22. Januar 2019
LNR 2018-1337
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien (BuA Nr. 55/2018) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 6. September 2018 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 55/2018 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien in erster Lesung behandelt. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die Fragen, die in der Eintretensdebatte und anlässlich der ersten Lesung aufgeworfen wurden, werden nachstehend beantwortet, soweit eine Beantwortung durch die Regierung nicht bereits während der ersten Lesung erfolgte.