Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei vom 25. Juni 2018
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Das modernisierte Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und der Türkei wurde am 25. Juni 2018 in Island unterzeichnet. Es ersetzt das älteste noch in Kraft befindliche EFTA-FHA (LGBl. 1992 Nr. 87) und entspricht durch die Modernisierung nun weitgehend den neueren FHA der EFTA mit einem sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Das Abkommen enthält Bestimmungen zum Handel mit Industriegütern einschliesslich Fisch und Meeresprodukten, zu landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten, technischen Handelshemmnissen, gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Massnahmen, Ursprungsregeln, Handelserleichterungen, zum Handel mit Dienstleistungen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zu Wettbewerb, zur Streitschlichtung sowie zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Der Handel mit landwirtschaftlichen Grunderzeugnissen ist Gegenstand einer parallel zum FHA in Kraft getretenen Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweiz und der Türkei über Abmachungen im Agrarbereich. Diese wird durch ein aktualisiertes bilaterales Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und der Türkei ersetzt, welches auch auf Liechtenstein anwendbar ist.
Mit der Modernisierung wird das Freihandelsabkommen an die aktuellen Standards der EFTA herangeführt. Ausserdem stärkt das Abkommen die Rechtssicherheit und die Vorhersehbarkeit der Rahmenbedingungen der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und beseitigt gewisse Nachteile für Exporte aus Liechtenstein in die Türkei, die sich aufgrund der Zollunion zwischen diesem Land und der EU aus dem Jahr 1995 ergaben.
Aufgrund des Zollvertrags von 1923 zwischen der Schweiz und Liechtenstein wendet die Schweiz die im FHA enthaltenen Bestimmungen über den Warenverkehr auch für Liechtenstein an.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Liechtensteinische Mission in Genf
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Vaduz, 22. Januar 2019
LNR 2019-61
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei vom 25. Juni 2018 an den Landtag zu unterbreiten.
Das am 10. Dezember 1991 unterzeichnete Abkommen zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und der Türkei (LGBl. 1992 Nr. 87) ist das älteste noch in Kraft befindliche Freihandelsabkommen (FHA) der EFTA-Staaten, wenn man von demjenigen mit der Europäischen Union (EU) von 1972 und der EFTA-Konvention von 1960 absieht. Es ist das erste Mal, dass die EFTA ein bestehendes Abkommen einer umfassenden Modernisierung unterzogen hat.
Der spezifische Beitrag der EFTA-FHA zu den Zielen der liechtensteinischen Aussenwirtschaftspolitik ist die Vermeidung oder Beseitigung von Diskriminierungen, die sich aus Präferenzabkommen ergeben, die unsere Handelspartner mit Kon-
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kurrenten Liechtensteins abschliessen. Mit den FHA zielt Liechtenstein darauf ab, seinen Unternehmen einen besseren Zugang zu ausländischen Märkten zu verschaffen, der ungefähr gleichwertig ist wie derjenige, über den seine Hauptkonkurrenten (beispielsweise aus der EU, den USA und Japan) verfügen. Gleichzeitig verbessern die FHA die Rahmenbedingungen, die Rechtssicherheit und die Stabilität der liechtensteinischen Wirtschaftsbeziehungen zu den Vertragspartnern.
Die Türkei ist seit 1995 Teil der Europäischen Zollunion. Sowohl die Türkei als auch die EU-Kommission zeigen sich an einer Modernisierung und Ausweitung dieses Abkommens interessiert. Im Dezember 2016 schlug die EU-Kommission vor, die Zollunion zu modernisieren und auf weitere Bereiche auszuweiten. Die Kommission erhielt von den EU-Mitgliedstaaten bisher allerdings noch kein Mandat für solche Gespräche.