Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2019 / 7
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
6.Aus­wir­kungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Ecuador vom 25. Juni 2018
 
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Das umfassende Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und Ecuador wurde am 25. Juni 2018 in Sauðárkrókur in Island unterzeichnet. Es entspricht weitgehend den neueren, mit Drittstaaten abgeschlossenen FHA der EFTA-Staaten und hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Das FHA enthält Bestimmungen zum Warenhandel mit Industrie- und Landwirtschaftsprodukten, zu Ursprungsregeln, Handelserleichterungen, handelspolitischen Schutzmassnahmen, technischen Handelshemmnissen, gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Massnahmen, zum Handel mit Dienstleistungen, zu Investitionen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum öffentlichen Beschaffungswesen, zu Wettbewerb, zu Handel und nachhaltiger Entwicklung, zu rechtlichen und institutionellen Fragen sowie zur technischen Zusammenarbeit.
Mit dem FHA werden die Zölle auf dem grössten Teil des bilateralen Handels zwischen den EFTA-Staaten und Ecuador vollständig oder teilweise abgebaut. Damit wird der Handel durch Erleichterungen bei Zollverfahren gefördert. In den Bereichen technische Handelshemmnisse sowie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Massnahmen wird die Verringerung von nichttarifären Handelshemmnissen bezweckt. Für den Dienstleistungshandel übernimmt das FHA mit einigen Anpassungen den Geltungsbereich, die Begriffsbestimmungen und die wichtigsten Disziplinen des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) der WTO. Das Kapitel wird durch sektorielle Anhänge mit spezifischen Regeln, die über jene des GATS hinausgehen, ergänzt. Das Abkommen verbessert ebenfalls den Marktzugang für Investitionen und erschliesst den Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt in Ecuador. Beim geistigen Eigentum stützen sich die Bestimmungen teilweise auf die Normen des entsprechenden WTO-Übereinkommens (TRIPS-Abkommen) und gehen in verschiedenen Bereichen darüber hinaus.
Das FHA sieht ausserdem eine kohärente, auf die Grundsätze der internationalen Beziehungen und die Zielsetzung der nachhaltigen Entwicklung ausgerichtete Umsetzung vor. In der Präambel sind deshalb unter anderem Grundwerte und Prinzipien der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) verankert. Ebenfalls
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enthalten sind weitere Bestimmungen betreffend Umweltfragen und handelsrelevante Arbeitsnormen.
Auf institutioneller Ebene wird zur Überwachung der Anwendung des Abkommens und dessen Weiterentwicklung sowie zur Durchführung von Konsultationen ein Gemischter Ausschuss eingesetzt. Für Streitigkeiten, die nicht mittels Konsultationen lösbar sind, sieht das Abkommen ein bindendes Schiedsverfahren vor
Aufgrund des Zollvertrags von 1923 zwischen der Schweiz und Liechtenstein wendet die Schweiz die im FHA enthaltenen Bestimmungen über den Warenverkehr auch für Liechtenstein an. Art. 1.3 Abs. 2 des Freihandelsabkommens sieht explizit vor, dass die Schweiz in diesen Gebieten das Fürstentum Liechtenstein vertritt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Liechtensteinische Mission in Genf
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Vaduz, 22. Januar 2019
LNR 2019-66
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Ecuador vom 25. Juni 2018 an den Landtag zu unterbreiten.
1.1Die Freihandelspolitik der EFTA
Das Freihandelsabkommen (FHA) mit Ecuador erweitert das Netz von FHA, das die EFTA seit Beginn der 1990er-Jahre mit Drittländern ausserhalb der Europäischen Union (EU) aufbaut. Für Liechtenstein als exportabhängiges Land mit weltweit diversifizierten Absatzmärkten, das überdies keiner grösseren Einheit wie der EU angehört, stellt der Abschluss von FHA neben der Zoll- und Währungsunion mit der Schweiz, der Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und bei der Welthandelsorganisation (WTO) einen der vier Hauptpfeiler seiner Politik der Marktöffnung und der Verbesserung der aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dar.
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Die FHA gewährleisten den liechtensteinischen Wirtschaftsakteuren eine bessere Rechtssicherheit und stabile, vorhersehbare, hindernisfreie und gegenüber ihren Hauptkonkurrenten möglichst diskriminierungsfreie Marktzugangsbedingungen. Im vorliegenden Fall ist dieses letzte Ziel umso wichtiger, als Ecuador am 1. Januar 2017 dem umfassenden Handelsabkommen zwischen der EU und den südamerikanischen Staaten Kolumbien und Peru beigetreten ist. Das FHA zwischen den EFTA-Staaten und Ecuador verbessert damit die Wettbewerbsfähigkeit der liechtensteinischen Wirtschaft auf dem ecuadorianischen Markt. Es verstärkt ausserdem das FHA-Netz in Südamerika, wo die EFTA bereits FHA mit Chile, Kolumbien und Peru abgeschlossen hat.
LR-Systematik
0..6
0..63
0..63.2
LGBl-Nummern
2020 / 269
Landtagssitzungen
28. Februar 2019
Stichwörter
bila­te­rale Wirtschaftsbeziehungen
EFTA
Frei­han­dels­ab­kommen EFTA-Staaten und Ecuador
Rechts­si­cher­heit und Vor­her­seh­bar­keit Rahmenbedingungen
sek­to­riell umfas­sender Geltungsbereich