Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) aufgeworfenen Fragen
(Abänderung der Bestimmungen zur Offenlegung)
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags Nr. 57/2019 betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts wurden einige Fragen aufgeworfen. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die Fragen betrafen insbesondere das Interesse Dritter an der Einsichtnahme in die Jahresrechnungen, die Frist zur Nachreichung fehlender Unterlagen, die erstmalige Anwendbarkeit der neuen Bestimmungen, den Zeitplan für die Umsetzung des Systems der Registervernetzung sowie den Vergleich der Offenlegungsvorschriften mit denjenigen der Schweiz.
Soweit die Fragen von der zuständigen Ministerin im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stelle
Amt für Justiz
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Vaduz, 1. Juli 2019
LNR 2019-930 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Abänderung der Bestimmungen zur Offenlegung; Bericht und Antrag Nr. 57/2019) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 7. Juni 2019 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 57/2019 betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Abänderung der Bestimmungen zur Offenlegung) in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten.
Anlässlich der ersten Lesung wurden insgesamt fünf Fragen gestellt, welche nachfolgend beantwortet werden.