Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2019 / 74
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz; UVersG) aufgeworfenen Fragen
 
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Mit der Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz; UversG) soll eine Angleichung an die in den letzten Jahren vorgenommenen Änderungen in der schweizerischen Unfallversicherungsgesetzgebung erfolgen. Die Vorlage thematisiert dabei Probleme aus der praktischen Umsetzung des Unfallversicherungsgesetzes.
In der Sitzung vom 7. Juni 2019 hat der Landtag die gegenständliche Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes in erster Lesung beraten. Der Landtag hat mit 22 Stimmen Eintreten auf die Gesetzesvorlage beschlossen. In der Eintretensdebatte wurde die Vorlage grundsätzlich begrüsst. Dabei und anlässlich der Lesung wurden Verständnisfragen zu einzelnen Gesetzesartikeln gestellt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Stellen
Amt Gesundheit
Amt für Volkswirtschaft
Steuerverwaltung
5
Vaduz, 1. Juli 2019
LNR 2019-954 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (BuA Nr. 61/2019) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 7. Juni 2019 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (UVersG) in erster Lesung beraten. Der Landtag hat mit 22 Stimmen das Eintreten auf die Vorlage beschlossen.
Von Seiten der Landtagsabgeordneten wurden inhaltliche Fragen gestellt, welche - soweit dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist - nachfolgend beantwortet werden.
LR-Systematik
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83
832
LGBl-Nummern
2019 / 261
Landtagssitzungen
06. September 2019
Stichwörter
Abän­de­rung Gesetz über die obli­ga­to­ri­sche Unfallversicherung
Anglei­chung Schweiz
prak­ti­sche Umsetzung
Unfall­ver­si­che­rungs­ge­setz
UversG