Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2019 / 78
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht
 
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Die gegenständliche Vorlage dient der Umsetzung EWR-rechtlicher Verpflichtungen im Bereich der Wertpapieramtshilfe sowie der Adressierung vereinzelter Regelungslücken im Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG). Insbesondere um die Bestimmungen des FMAG zur internationalen Amtshilfe im Bereich der Wertpapieraufsicht den europarechtlichen Vorgaben sowie den Vorgaben des EFTA-Gerichtshofes anzupassen, sind vereinzelte Anpassungen im Gesetzestext vorzunehmen. Zusätzlich soll mit dieser Vorlage eine Ergänzung der Zusammenarbeitspflicht der FMA mit den Behörden des Europäischen Finanzaufsichtssystems sowie eine allgemeine Möglichkeit zur Information der Öffentlichkeit beziehungsweise zur Veröffentlichung von Sanktionen bei bestimmten Verfahren geschaffen werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein; FMA
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Vaduz, 9. Juli 2019
LNR 2019-965 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit der gegenständlichen Vorlage sollen einzelne Bestimmungen zum Verfahren für die internationale Amtshilfe im Bereich der Wertpapieraufsicht novelliert werden. Für den Finanzplatz Liechtenstein ist es von entscheidender Bedeutung, freien Zugang zu den europäischen und internationalen Finanzmärkten zu haben. Die weltweite Vernetzung der Finanzmärkte und Finanzplätze hat dazu geführt, dass die internationale Amtshilfe immer wichtiger wird. Fehlende Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden können für den Finanzplatz negative Auswirkungen haben und in letzter Konsequenz auch dazu führen, dass die liechtensteinischen Finanzmarktteilnehmer nur mehr eingeschränkten oder keinen Zugang mehr zu den europäischen und internationalen Finanzmärkten haben. Daher wurden auch in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen,
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um durch Revisionen des FMAG im Bereich der internationalen Amtshilfebestimmungen sicherzustellen, dass das liechtensteinische Recht den Vorgaben der internationalen Standard-Setter und den EWR-rechtlichen Vorgaben entspricht.
Für den Finanzplatz ist es zwingend erforderlich, dass die geltende Rechtslage sowohl den EWR-rechtlichen Vorgaben als auch internationalen Anforderungen im Zusammenhang mit Drittstaaten entspricht und Regelungslücken im rechtlichen Rahmenwerk für die internationale Amtshilfe im Bereich der Wertpapieraufsicht, durch welche die Leistung internationaler Amtshilfe erschwert oder gar vereitelt werden kann, beseitigt werden. Durch die Schliessung der Regelungslücken in der internationalen Amtshilfe im Bereich der Wertpapieraufsicht kommt Liechtenstein seiner EWR-rechtlichen Verpflichtung nach, das nationale Recht - gemessen am EWR-Acquis - EWR-konform auszugestalten sowie die Ziele und die Wirksamkeit des EWR-Rechts nicht zu vereiteln ("effet utile").
Neben den vorgesehenen Anpassungen im Bereich der internationalen Amtshilfe im Bereich der Wertpapieraufsicht sollen einzelne, weitere Anpassungen im FMAG erfolgen, namentlich im Bereich der Zusammenarbeit der FMA mit den Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA sowie weiteren europäischen Aufsichtsbehörden. Zudem soll im FMAG eine generelle Regelung für die Veröffentlichung von Sanktionen geschaffen werden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2019 / 366
Landtagssitzungen
06. September 2019
Stichwörter
Abän­de­rung Finanzmarktaufsichtsgesetz
Amts­hilfe im Bereich der Wertpapieraufsicht
Euro­päi­sches Finanzaufsichtssystem
FMAG
Ver­öf­fent­li­chung von Sanktionen
Wert­pa­pier­amts­hilfe
Zusam­men­ar­beits­pflicht