Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2019 / 80
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
5.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung  eines Verpflichtungskredites für den Neubau eines Landesspitals und die Genehmigung der Umwidmung des Vaduzer Grundstücks Nr. 2506 vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen
 
4
5
Die Infrastruktur des Landesspitals ist im Kern fast 40 Jahre alt und zur Aufrechterhaltung eines einwandfreien Betriebs müssen immer wieder Investitionen getätigt werden. Die Regierung ist zum Schluss gekommen, dass es jetzt an der Zeit ist, in neue Spitalinfrastruktur zu investieren.
Sie hat dazu mit BuA Nr. 16/2019 dem Landtag eine Variantenstudie vorgelegt, welche in der Sitzung Ende Februar 2019 intensiv diskutiert wurde. Neben einer grundlegenden Sanierung und einem Neubau am bestehenden Standort wurden die Nutzung der Immobilie der ehemaligen Privatklinik in Bendern und die Nutzung des Wille-Areals am westlichen Ende der Zollstrasse in Vaduz erwogen. Als Vergleich wurde auch eine Variante auf "grüner Wiese" ausgeführt. Die Gemeinde Vaduz bot dem Land eine geeignete Parzelle etwas weiter östlich an der Zollstrasse an, welche das Land grösstenteils auf dem Weg eines Grundstückstausches erwerben könnte. Ein kleiner Teil sollte im Baurecht genutzt werden.
Der Landtag ist zum Schluss gekommen, dass die beiden Varianten am bestehenden Standort nicht weiter verfolgt werden sollen und die Regierung sich vertieft mit den drei restlichen Varianten beschäftigen sowie dem Landtag einen Finanzbeschluss vorlegen soll. Die Eigentümer des Klinikgebäudes in Bendern teilten dem zuständigen Ministerium Ende Mai mit, dass das Gebäude vermietet sei. Es steht daher nicht mehr zur Verfügung. Die Regierung hat sich folglich mit den noch verbleibenden zwei Varianten beschäftigt: Dem Wille-Areal und der Variante auf "grüner Wiese", welche im vorliegenden Bericht und Antrag Wäldli-Areal genannt wird.
Die beiden Standorte Wäldli-Areal und Wille-Areal sind grundsätzlich für einen Neubau des Landesspitals gut geeignet. Die grössten Unterschiede ergeben sich bei der praktischen (und politischen) Realisierbarkeit eines Projekts.
6
Obwohl das Wäldli-Areal selbst zweifellos sehr gut geeignet wäre für einen Neubau eines Landesspitals, stehen einer praktischen Realisierung in diesem Perimeter einige Argumente entgegen.
Es muss ein Tauschgeschäft durchgeführt werden, welches den Erwerb und die Veräusserung diverser Grundstücke abbildet. Diese Geschäfte unterliegen dem Referendum (auf Gemeinde- und Landesebene). Ebenso unterliegt die für die Realisierung benötigte Umzonierung in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen dem Referendum in der Gemeinde Vaduz. Zudem sind Einsprachen der Nutzer benachbarter Wohnliegenschaften möglich. Das Land muss sich in dieser Variante von Bodenreserven trennen, während das Wille-Areal weiterhin schlecht genutzt wird.
Im BuA Nr. 16/2019 wurde als Nachteil des Standorts Wille-Areal ausgeführt, dass die schon lange anhaltende Diskussion um die Werkhöfe Oberland und Unterland ein Spitalprojekt verzögern könnte. Es soll nun eine Übergangslösung in einem Mietobjekt angestrebt werden, so dass die beiden Projekte entkoppelt werden können. Das Wille-Areal steht zudem im Eigentum des Landes und befindet sich in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Es sind also weder eigentumsrechtliche noch zonenrechtliche Massnahmen für eine Realisierung eines Spitalbaus nötig. Daher favorisiert die Regierung das Wille-Areal als neuen Standort für das Landesspital.
Der Standort hat auch Nachteile, welchen durch entsprechende Massnahmen begegnet werden muss.
Das Areal wirkt heute nicht sehr einladend. Nach Fertigstellung des Baus des Liechtensteinischen Roten Kreuzes und eines architektonisch gut gestalteten Landesspitals mit einer geeigneten Umgebungsgestaltung und Bepflanzung kann eine attraktive Lösung umgesetzt werden.
7
Die Regierung beantragt für einen Neubau eines Landesspitals auf dem Wille-Areal einen Verpflichtungskredit von CHF 65.5 Mio. sowie die Umwidmung einer der Parzellen auf diesem Areal vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen, damit diese für den Neubau genutzt werden kann.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Stellen
Amt für Gesundheit
Liechtensteinisches Landesspital
8
9
Vaduz, 9. Juli 2019
LNR 2019-963
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den Neubau eines Landesspitals und die Genehmigung der Umwidmung des Vaduzer Grundstücks Nr. 2506 vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Der Bericht und Antrag Nr. 16/2019 befasste sich mit der Erneuerung der Infrastruktur des Liechtensteinischen Landesspitals. Es wurde die Ausgangslage insbesondere bezüglich der Infrastruktur und der Entwicklung des Landesspitals aufgezeigt. Im vorliegenden Bericht und Antrag sollen diese Ausführungen daher nicht wiederholt werden, vielmehr soll die zwischenzeitlich eingetretene Entwicklung beschrieben werden.
LR-Systematik
6
61
612
LGBl-Nummern
2019 / 346
Landtagssitzungen
05. September 2019
Stichwörter
BuA Nr. 16/2019
Neubau Landesspital
Spi­ta­lin­fra­struktur
Vari­an­ten­studie
Ver­pflich­tungs­kredit
Wäldli-Areal
Wille-Areal