Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 75/2019 des gemeinsamen EWR-Ausschusses
Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft
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Die Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft kodifiziert die Richtlinie 98/34/EG des EU-Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft. Die Richtlinie 98/34/EG wurde seit ihrem Erlass mehrfach geändert und nunmehr aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit durch die Richtlinie (EU) 2015/1535 ersetzt.
Ziel der Richtlinie ist die Beseitigung oder der Abbau von Handelshemmnissen aufgrund unterschiedlicher nationaler technischer Vorschriften durch eine bessere Information der Europäischen Kommission, der europäischen Normungsorganisationen und der anderen Mitgliedstaaten über einzelstaatliche Massnahmen. Das hierzu vorgeschriebene Informationsverfahren im Bereich der technischen Vorschriften ermöglicht es der EU-Kommission und den EWR-Mitgliedstaaten, die technischen Vorschriften, die EWR-Mitgliedstaaten für Erzeugnisse (gewerblich hergestellte Erzeugnisse, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Fischprodukte) und für Dienste der Informationsgesellschaft einführen wollen, vor deren Erlass zu prüfen.
Die Richtlinie 98/34/EG wurde in Liechtenstein durch das Gesetz über die Notifikation technischer Vorschriften im Europäischen Wirtschaftsraum sowie weitere Gesetze umgesetzt. Folglich sind die Verweise auf die Richtlinie 98/34/EG in den jeweiligen Gesetzen durch die entsprechenden Bestimmungen in der Richtlinie (EU) 2015/1535 zu ersetzen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
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Betroffene Stellen
Amt für Bau und Infrastruktur
Amt für Kommunikation
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Amt für Umwelt
Amt für Volkswirtschaft
Motorfahrzeugkontrolle
Liechtensteinische Gasversorgung
Liechtensteinische Kraftwerke
Telecom Liechtenstein AG
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Vaduz, 9. Juli 2019
LNR 2019-949
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 75/2019 vom 29. März 2019 zu unterbreiten.
Die Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft
1 (im Folgenden als "Richtlinie (EU) 2015/1535" bezeichnet) kodifiziert die Richtlinie 98/34/EG des EU-Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft
2 (im Folgenden als "Richtlinie 98/34/EG" bezeichnet).
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Die Richtlinie (EU) 2015/1535 ersetzt aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit die Richtlinie 98/34/EG und hebt diese auf, nachdem die Richtlinie 98/34/EG seit ihrem Erlass wiederholt geändert worden war. Die Richtlinie (EU) 2015/1535 trat am 7. Oktober 2015 in der EU in Kraft.
Das in der Richtlinie (EU) 2015/1535 vorgesehene Notifizierungsverfahren ermöglicht der Kommission und den EU-Mitgliedstaaten, die technischen Vorschriften, die Mitgliedstaaten für Erzeugnisse (gewerblich hergestellte Erzeugnisse, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Fischprodukte) und für Dienste der Informationsgesellschaft einführen wollen, vor deren Erlass zu prüfen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass diese Texte mit dem EU-Recht und den Grundsätzen des Binnenmarkts vereinbar sind. Die wesentlichen Vorteile des Verfahrens bestehen darin, dass es
ermöglicht, neue Hindernisse für den Binnenmarkt aufzudecken, noch bevor sie sich überhaupt negativ auswirken;
die Aufdeckung protektionistischer Massnahmen ermöglicht;
den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, die Kompatibilität notifizierter Entwürfe mit dem EU-Recht festzustellen;
einen effizienten Dialog zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Kommission bei der Bewertung notifizierter Entwürfe ermöglicht;
den Wirtschaftsakteuren ermöglicht, sich Gehör zu verschaffen und ihre Aktivitäten zeitgerecht an künftige technische Vorschriften anzupassen;
die Ermittlung des Harmonisierungsbedarfs auf EU-Ebene ermöglicht.
In vereinfachter Form gilt das Notifikationsverfahren in den EWR-/EFTA-Staaten sowie in der Türkei.
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Die Richtlinie 98/34/EG wurde in Liechtenstein durch das Gesetz über die Notifikation technischer Vorschriften im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-NotifG)
3 sowie weitere Gesetze umgesetzt. Folglich sind die Verweise auf die Richtlinie 98/34/EG in den jeweiligen Gesetzen durch die entsprechenden Bestimmungen in der Richtlinie (EU) 2015/1535 zu ersetzen.
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1 | ABl. L 241 vom 17. September 2015, S. 1 - 15. |
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2 | ABl. L 204 vom 21. Juli 1998, S. 0037 - 0048. |
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3 | Gesetz vom 19. Mai 2005 über die Notifikation technischer Vorschriften im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Notifikationsgesetz; EWR-NotifG), LGBl. 2005 Nr. 147. |
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