Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2019 / 88
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
Art. 15 Abs. 2 Bst. hbis
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Steuergesetzes
 
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Die Regierung hat anlässlich der Postulatsbeantwortung betreffend die steuerliche Entlastung von Familien aufgezeigt, mit welchen Anpassungen im Steuergesetz die Familien entlastet werden können.
Mit dieser Vorlage sollen nun die folgenden Punkte im Steuergesetz angepasst werden:
Der Kinderabzug soll von derzeit CHF 9'000 auf neu CHF 12'000 erhöht werden. Zudem wird die Praxis betreffend die Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten für die Kinder ausgeweitet. Das bedeutet, dass in Zukunft auch Kosten für Zweitausbildungen abzugsfähig sind, sofern die Eltern zur Hauptsache für die Kinder aufkommen. Für diese Praxisänderung ist keine Anpassung des Steuergesetzes notwendig.
Betreffend die Aus- und Weiterbildungskosten der Steuerpflichtigen schlägt die Regierung vor, deren Abzugsmöglichkeit auszuweiten. Für die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung des Steuerpflichtigen soll ein allgemeiner Abzug eingeführt werden. Dabei sollen berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten zum Abzug zugelassen werden, auch wenn sie nicht im Zusammenhang mit dem bestehenden Beruf stehen.
Die Regierung schlägt im Rahmen dieser Vorlage zudem vor, dass die Beiträge des Arbeitgebers an die ausserhäusliche Kinderbetreuung, welche derzeit steuerpflichtigen Lohnbestandteil darstellen, steuerfrei gestellt werden.
Zudem hat sich in der Praxis gezeigt, dass bei ein paar wenigen Gesetzesbestimmungen kleine Anpassungen vorzunehmen sind.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Steuerverwaltung
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Vaduz, 27. August 2019
LNR 2019-1053 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Steuergesetzes an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Anlass der gegenständlichen Vorlage bildet das Postulat vom 5. November 2018 zur steuerlichen Entlastung von Familien. Die Abgeordneten luden die Regierung ein zu prüfen, wie Familien aufgrund des Steuergesetzes entlastet werden könnten und wiesen insbesondere auf den Kinderabzug und den Abzug für Aus- und Weiterbildungskosten hin. Die Regierung gelangte in der Postulatsbeantwortung (BuA Nr. 52/2019) zum Schluss, dass der Kinderabzug erhöht und der geltende Weiterbildungsabzug im Rahmen der Gewinnungskosten durch einen allgemeinen, weiter gefassten Aus- und Weiterbildungsabzug ersetzt werden solle. Mit dieser Gesetzesvorlage sollen die von der Regierung vorgeschlagenen Anpassungen erfolgen.
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Die Regierung schlägt im Rahmen dieser Vorlage zudem vor, dass die Beiträge des Arbeitgebers an die ausserhäusliche Kinderbetreuung, welche derzeit steuerpflichtigen Lohnbestandteil darstellen, steuerfrei gestellt werden. Ebenso soll im Steuergesetz ausdrücklich geregelt werden, dass Beiträge des Staates an die ausserhäusliche Kinderbetreuung steuerfrei sind.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2020 / 007
Landtagssitzungen
03. Oktober 2019
Stichwörter
Abän­de­rung Steuergesetz
Abzugs­fä­hig­keit von Ausbildungskosten
Bei­träge des Arbeit­ge­bers an die aus­ser­häus­liche Kin­der­be­treuung steuerfrei
Erhö­hung Kinderabzug
SteG
steu­er­liche Ent­la­stung von Familien