Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2019 / 89
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes  (FMA-Finanzierung: Regelung des Staatsbeitrages ab 2020) aufgeworfenen Fragen
 
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In seiner Sitzung vom 7. Juni 2019 hat der Landtag den Bericht und Antrag zur Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in erster Lesung beraten und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden. Diese Fragen betrafen insbesondere weitergehende Informationen zu Staatsbeiträgen und Abgaben für Banken in anderen Ländern, zur Finanzplanung der FMA sowie zur Kostendeckung der Bereiche innerhalb der FMA.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
5
Vaduz, 27. August 2019
LNR 2019-1098 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMA-Finanzierung: Regelung des Staatsbeitrages ab 2020, BuA Nr. 56/2019) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 7. Juni 2019 hat der Landtag den Bericht und Antrag zur Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in erster Lesung beraten und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Während keine Fragen zu den einzelnen Artikeln der Vorlage vorgebracht wurden, stellten sich einzelne Grundsatzfragen, welche mit vorliegender Stellungnahme beantwortet werden, soweit sie vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden.
In der Vorlage wurde zudem aus formaljuristischen Gründen noch eine Koordinationsbestimmung ergänzt.
LR-Systematik
9
95
952
LGBl-Nummern
2019 / 300
Landtagssitzungen
03. Oktober 2019
Stichwörter
Abän­de­rung Finanzmarktaufsichtsgesetz
Abgaben für Banken in anderen Ländern
Finanz­pla­nung der FMA
FMAG
Infor­ma­tionen zu Staatsbeiträgen
Rege­lung des Staats­bei­trages ab 2020