Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend den Erlass eines Gesetzes über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (Signatur- und Vertrauensdienstegesetz - SigVG; Durchführung der Verordnung (EU) NR. 910/2014) sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
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Am 6. Dezember 2018 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend den Erlass eines Gesetztes über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (Signatur- und Vertrauensdienstegesetz - SigVG; Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014) sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten.
Im Rahmen der Landtagsdebatte wurden einige inhaltliche Fragen aufgeworfen. Soweit diese vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung vorliegend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Betroffene Stelle
Amt für Kommunikation
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Vaduz, 22. Februar 2019
LNR 2019-35
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend den Erlass eines Gesetzes über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (Signatur- und Vertrauensdienstegesetz - SigVG; Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 106/2018) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 6. Dezember 2018 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 106/2018 betreffend den Erlass eines Gesetzes über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (Signatur- und Vertrauensdienstegesetz - SigVG; Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014) sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Die Vorlage ist grundsätzlich auf breite Zustimmung gestossen und der Landtag beschloss einhellig Eintreten auf die Vorlage. Die inhaltlichen Fragen werden, sofern dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, nachfolgend beantwortet.