Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2019 / 92
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz)
 
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Das OECD/G20-Projekt "BEPS" (Base Erosion and Profit Shifting) hat sich zum Ziel gesetzt, gegen Gewinnverkürzungen und Gewinnverschiebungen vorzugehen, und entsprechende Massnahmen erlassen. Grundsatz ist, dass die Besteuerung dort erfolgen soll, wo die Gewinne erzielt werden.
Eine der Massnahmen (BEPS-Massnahme 13) sieht die Erstellung und Übermittlung länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne vor. Das Gesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz) und die dazugehörige CbC-Verordnung zur Umsetzung der BEPS-Massnahme 13 sind bereits am 1. Januar 2017 in Liechtenstein in Kraft getreten.
Durch die vorliegende Revisionsvorlage soll zum einen im Sinne einer Klarstellung die Begriffsdefinition des "Konzerns" an den Wortlaut der Begriffsdefinition gemäss den OECD Muster-Rechtsvorschriften angepasst und zum anderen sollen insbesondere formelle datenschutzrechtliche Anpassungen vorgenommen werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Steuerverwaltung
Datenschutzstelle
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Vaduz, 3. September 2019
LNR 2019-1177 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz) an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die OECD sowie die G20-Staaten haben sich zum Ziel gesetzt, gegen die Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und die künstliche Gewinnverlagerung vorzugehen und zu diesem Zweck das Projekt "BEPS" (Base Erosion and Profit Shifting) ins Leben gerufen. Die OECD erarbeitete einen Aktionsplan mit insgesamt 15 Massnahmen zur Bekämpfung der künstlichen Gewinnverlagerung. Eine Massnahme davon (Massnahme 13) betrifft das sogenannte Country-by-Country-Reporting (CbC-Reporting).
Beim CbC-Reporting übermitteln berichtende Rechtsträger eines multinationalen Konzerns einen länderbezogenen Bericht an ihre nationale Steuerbehörde, wel-
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che diesen wiederum an die zuständigen Behörden der Partnerstaaten weiterleitet.
Die standardisierten länderbezogenen Berichte ermöglichen es der jeweiligen nationalen Steuerverwaltung sich einen groben Überblick zu verschaffen, wo Gewinne, Steuern und Wirtschaftsaktivitäten multinationaler Konzerne ausgewiesen werden und versetzen diese in die Lage, die Risiken der Verrechnungspreisgestaltung zu erkennen.
Das liechtensteinische CbC-Gesetz basiert auf der Umsetzung der BEPS Massnahme 13 und ist seit 1. Januar 2017 in Kraft.
Die OECD prüft die effektive Implementierung des Country-by-Country Reportings in den einzelnen Ländern. Zudem hat die EU Code of Conduct Group (Business Taxation) sowie der Rat der Europäischen Union Ende 2018 die effektive Umsetzung des CbCR-Standards als neues Kriterium für die Liste der nicht-kooperativen Staaten im Steuerbereich beschlossen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2019 / 313
Landtagssitzungen
03. Oktober 2019
Stichwörter
Abän­de­rung Gesetz über den inter­na­tio­nalen auto­ma­ti­schen Aus­tausch län­der­be­zo­gener Berichte mul­ti­natio-naler Konzerne
Base Ero­sion and Profit Shifting
BEPS
BEPS-Massnahme 13
CbC-Gesetz
Ers­tel­lung und Über­mitt­lung län­der­be­zo­gener Berichte mul­ti­na­tio­naler Konzerne
OECD Muster-Rechtsvorschriften