Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Durchsetzung internationaler Sanktionen sowie die Abänderung weiterer Gesetze
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Das Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG) ermächtigt die Regierung zum Erlass von Zwangsmassnahmen auf Grundlage von international abgestützten Sanktionen. Während das ISG bzw. die basierend auf dem ISG erlassenen Zwangsmassnahmen insbesondere die Stabsstelle FIU als zuständige Behörde für den Vollzug von Zwangsmassnahmen bezeichnen, enthält das Gesetz aktuell keine Bestimmungen darüber, wer die Sorgfaltspflichtigen (präventiv) im Hinblick auf die Einhaltung des ISG bzw. der basierend auf dem ISG erlassenen Zwangsmassnahmen beaufsichtigen soll. Um diese Lücke zu schliessen und die Effizienz der Einhaltung der Bestimmungen des ISG zu erhöhen, sollen mit der gegenständlichen Vorlage klare Zuständigkeitsregelungen definiert werden. Demnach bleiben die FIU bzw. die weiteren mit Verordnung bestimmten Behörden weiterhin die zuständigen Vollzugsbehörden. Als Aufsichtsbehörden sollen hingegen jene Behörden festgelegt werden, welche aktuell gemäss dem Sorgfaltspflichtgesetz als Aufsichtsbehörden benannt sind. Nach geltendem Recht handelt es sich dabei um die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) sowie die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer (RAK). Dadurch sollen Synergien genutzt und die Effizienz der Aufsicht gestärkt werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU)
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer (RAK)
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Vaduz, 3. September 2019
LNR 2019-1169 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag die Abänderung des Gesetzes über die Durchsetzung internationaler Sanktionen sowie die Abänderung weiterer Gesetze an den Landtag zu unterbreiten.
Das Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), welches am 1. März 2009 in Kraft getreten ist, hat das vormalige Wirtschaftsmassnahmengesetz ersetzt. Ziel der damaligen Totalrevision war es, den Anwendungsbereich des Gesetzes an die bestehende Praxis anzupassen und auf die Durchsetzung internationaler Sanktionen einzugrenzen. Ferner wurde eine Grundlage für die Datenbearbeitung und die Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden sowie den Vereinten Nationen und deren Gremien geschaffen sowie der Strafrahmen für Widerhandlungen gegen Massnahmen angehoben. Dadurch sollte unter anderem eine wirksame Durchsetzung internationaler Sanktionen und auch eine verbesserte Präventivwirkung erzielt werden.
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Das ISG wurde als Rahmengesetz konzipiert, welches die Regierung ermächtigt, international abgestützte Sanktionen durch den Erlass von Zwangsmassnahmen auf nationaler Ebene durchzusetzen. Das Gesetz findet Anwendung, wenn Zwangsmassnahmen durchgeführt werden sollen, welche von den Vereinten Nationen oder den wichtigsten Handelspartnern Liechtensteins, namentlich der Europäischen Union, erlassen worden sind.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich die Konzeption des ISG als Rahmengesetz bewährt hat und durchaus praxistauglich ist. Es hat sich aber auch gezeigt, dass das ISG in einzelnen Bereichen Schwächen aufweist. Dies betrifft insbesondere die unklare Regelung hinsichtlich der Aufsicht über die Einhaltung des Gesetzes. Im Rahmen der gegenständlichen Vorlage sollen diese Schwächen beseitigt und insbesondere klare Zuständigkeitsregelungen im Hinblick auf die Pflichten nach diesem Gesetz und der Aufsicht über deren Einhaltung geschaffen werden.
Das ISG wurde von der Schweiz rezipiert. Die Aufsicht in der Schweiz wird von der Aufsichtsbehörde FINMA durchgeführt. Das System zeigt sich auch vor dem Hintergrund der FATF-Länderprüfung der Schweiz im Jahr 2016 als tauglich, weshalb eine Anlehnung an diese Lösung vorgeschlagen wird.