Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Notariatsgesetzes und die Abänderung weiterer GEsetze aufgeworfenen Fragen
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrages betreffend die Schaffung eines Notariatsgesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze wurde die Vorlage ausdrücklich begrüsst und Eintreten auf die Vorlage beschlossen.
Im Rahmen der Debatte wurden einige Fragen aufgeworfen. Sie betrafen hauptsächlich die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Absolvierung der Notariatsprüfung. Soweit diese Fragen von der zuständigen Regierungsrätin im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Mittels vorliegender Stellungnahme werden insbesondere diese Themenbereiche nochmals eingehend dargelegt und die Sach- und Rechtslage ausführlich erläutert.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer
Gerichte
Staatsanwaltschaft
Stabstelle EWR
Amt für Justiz
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Vaduz, 3. September 2019
LNR 2019-1163 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Notariatsgesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 37/2019) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 10. Mai 2019 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 37/2019 betreffend die Schaffung eines Notariatsgesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten.
Die Schaffung eines Notariatsgesetzes ist grundsätzlich auf breite Zustimmung gestossen und wurde begrüsst. Dennoch wurden vor allem in Bezug auf die Zulassungsvoraussetzungen sowie hinsichtlich der Absolvierung der Notariatsprüfung inhaltliche Fragen aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch die zuständige Regierungsvertreterin erfolgt ist, nachstehend beantwortet.