Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 1
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Gene­relle Frage
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.1EWR-Markt­miss­brauchs­ver­ord­nungs-Durch­füh­rungs­ge­setz (EWR-MDG)
1.2Finanz­mark­tauf­sichts­ge­setz
1.3Straf­ge­setz­buch
1.4Ban­ken­ge­setz
1.5Offen­le­gungs­ge­setz
1.6Über­nah­me­ge­setz
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (EWR-Marktmissbrauchsverordnungs-Durchführungsgesetz; EWR-MDG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
 
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Anlässlich der Sitzung vom 4. Mai 2017 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (EWR-Marktmissbrauchsverordnungs-Durchführungsgesetz; EWR-MDG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das EWR-MDG sowie die Nebenvorlagen wurden vom Landtag begrüsst. Der Landtag hat dem Eintreten auf die Vorlage einhellig zugestimmt.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung während der Eintretensdebatte aufgeworfene Frage, inwieweit die Regierung das Anliegen des Liechtensteinischen Bankenverbandes auf Einräumung einer Kompetenz für die FMA im Hinblick auf die Erhöhung des Schwellenwertes von 5 000 Euro auf 20 000 Euro nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Bezug auf die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften umgesetzt habe.
Zudem werden ein paar festgestellte redaktionelle Versehen in den Vorlagen korrigiert sowie notwendige Anpassungen in den Nebenvorlagen vorgenommen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, FMA
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Vaduz, 28. Januar 2020
LNR 2020-59 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (EWR-Marktmissbrauchsverordnungs-Durchführungsgesetz; EWR-MDG), aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 4. Mai 2017 wurde der Erlass des EWR-MDG sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung behandelt. Das Eintreten auf die Vorlage wurde einhellig begrüsst und war somit unbestritten. Die Gesetzesvorlage dient der Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch, die wesentlich zur Marktintegrität und damit zum Anlegerschutz in Liechtenstein beiträgt.
Seit der ersten Lesung der Vorlage sind mehr als zwei Jahre vergangen, da sich die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in das EWR-Abkommen we-
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sentlich verzögert hat. Die Integrität des Finanzmarktes war durch das geltende Marktmissbrauchsgesetz dennoch abgesichert. Inzwischen wurde der Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vorbereitet und die Verabschiedung erfolgte am 25. Oktober 2019 (JCD Nr. 259/2019). Es ist geplant, dass die Gesetzesvorlage zusammen mit dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in das EWR-Abkommen in Kraft treten soll.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2020 / 160
2020 / 159
2020 / 158
2020 / 157
2020 / 156
2020 / 155
Landtagssitzungen
05. März 2020
Stichwörter
Abän­de­rung Bankengesetz
Abän­de­rung Finanzmarktaufsichtsgesetz
Abän­de­rung Offenlegungsgesetz
Abän­de­rung Strafgesetzbuch
Abän­de­rung Übernahmegesetz
Erhö­hung des Schwellenwertes
EWR-Markt­miss­brauchs­ver­ord­nungs-Durchführungsgesetz
EWR-MDG
Gesetz zur Durch­füh­rung der Ver­ord­nung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch
Mel­de­pflicht von Eigen­ge­schäften von Führungskräften