Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Kommunikationsgesetzes und des Gewerbegesetzes aufgeworfenen Fragen
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Am 8. November 2019 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Kommunikationsgesetzes und des Gewerbegesetzes in erster Lesung behandelt. Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit diese vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden. Die offenen Punkte betreffen unter anderem gewisse Begriffsdefinitionen, Massnahmen zur Sicherstellung der Netzintegrität und die Kostentragungsregelung für die Sicherheitsprüfung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Betroffene Stelle
Amt für Kommunikation
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 4. Februar 2020
LNR 2020-99
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Kommunikationsgesetzes und des Gewerbegesetzes (BuA Nr. 123/2019) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Die Regierungsvorlagen betreffend die Abänderung des Kommunikationsgesetzes und des Gewerbegesetzes wurden an der Landtagssitzung vom 8. November 2019 in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war mit 25 Stimmen unbestritten.
Kontrovers diskutiert wurde die vorgeschlagene Kostentragungsregelung bei von der Regulierungsbehörde angeordneten Sicherheitsüberprüfungen nach Art. 17 KomG. Zudem gab es unter anderem Fragen zu gewissen Begriffsdefinitionen, zur Sicherstellung der Integrität und Verfügbarkeit öffentlicher Kommunikationsnetze, zur Förderung des infrastrukturbasierten Wettbewerbs wie auch zum eCall--
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System. Soweit die Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.