Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten (II/2020)
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Die zweite Nachtragskredit-Vorlage für das laufende Jahr umfasst einen Nachtragskredit im Umfang von CHF 248'000.
Die Nachfrage nach Leistungen der Familienhilfe Liechtenstein ist im laufenden Jahr im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stark angestiegen. Im Rahmen der Hochrechnung zeigte sich, dass die voraussichtlichen Leistungen die veranschlagten Mittel deutlich übertreffen werden, weshalb die Familienhilfe Liechtenstein einen Nachtragskredit in Höhe von CHF 248'000 beantragt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (Federführung)
Zuständige Stelle
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 6. Oktober 2020
LNR 2020-1429
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Nachtragskrediten (II/2020) zulasten der Landesrechnung 2020 zu unterbreiten.
Die folgende Aufstellung zeigt den Gesamtumfang der vom Landtag beschlossenen sowie die mit dieser Vorlage beantragten Nachtragskredite.