Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 106
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Noti­fi­ka­tion der Aus­tausch­partner gemäss Abschnitt 7 (1) (f) MCAA
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
4.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.[Kenia]
2.[Marokko]
3[Neukaledonien]
4.[Verei­nigtes König­reich Gross­bri­tan­nien und Nordirland]
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend
die Notifikation der Partnerstaaten gemäss Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten
 
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Liechtenstein hat den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) im Jahr 2016 gegenüber der EU eingeführt. Mit Staaten und Jurisdiktionen ausserhalb der EU setzt Liechtenstein den AIA schrittweise über die Multilaterale Amtshilfekonvention (MAK) und die multilaterale Behördenvereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) um. Unter dem MCAA bedarf es einer ausdrücklichen bilateralen Aktivierung des AIA mit den Partnerstaaten. Der Landtag hat dieser Aktivierung bereits in der Vergangenheit zugestimmt (siehe Bericht und Antrag Nr. 139/2016, Nr. 81/2017, Nr. 67/2018 und Nr. 95/2019).
Mit dieser Vorlage wird dem Landtag nun die bilaterale Aktivierung des AIA mit Kenia, Marokko sowie Neukaledonien (frühestens ab der Meldeperiode 2021) zur Genehmigung unterbreitet. Zudem wird im Falle von UK klargestellt, dass aufgrund des "Brexit" der AIA unter der MAK sowie dem MCAA nahtlos weitergeführt wird.
Der Landtag ermächtigt zudem die Regierung, dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums bei der OECD die neuen AIA-Partnerstaaten mitzuteilen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Steuerverwaltung
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Verwaltungsgerichtshof
Datenschutzstelle
Amt für Informatik
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Vaduz, 6. Oktober 2020
LNR 2020-1420
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Notifikation der Partnerstaaten gemäss Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Liechtenstein hat den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) im Jahr 2016 gegenüber der EU eingeführt. Mit Staaten und Jurisdiktionen ausserhalb der EU setzt Liechtenstein den AIA schrittweise über die Multilaterale Amtshilfekonvention (MAK)1 und die multilaterale Behördenvereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA)2 um. Unter dem MCAA bedarf es einer ausdrücklichen bilateralen Aktivierung des AIA mit den Partnerstaaten. -
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Der Landtag hat dieser Aktivierung bereits in der Vergangenheit zugestimmt (siehe Bericht und Antrag Nr. 139/2016, Nr. 81/2017, Nr. 67/2018 und Nr. 95/2019).
Für eine bilaterale Aktivierung müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:
Beide Staaten müssen die MAK in Kraft gesetzt haben.
Beide Staaten müssen das MCAA unterzeichnet haben.
Beide Staaten müssen bestätigt haben, dass sie über die zur Umsetzung des AIA-Standards notwendigen Gesetze verfügen.
Beide Staaten müssen dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums bei der OECD mitgeteilt haben, dass sie mit dem anderen Staat Informationen auf automatischer Basis austauschen möchten.
Die G20, das Global Forum und die OECD erwarten, dass Liechtenstein den AIA mit allen interessierten und geeigneten Staaten umsetzt. Aus diesem Grund soll die Liste der AIA-Partnerstaaten im Einklang mit der im Februar 2019 veröffentlichten Finanzplatzstrategie mit dem Ziel der Sicherung eines "andauernd hohen Masses an Konformität" laufend erweitert werden. Wie bereits im Bericht und Antrag Nr. 67/2018 und Nr. 95/2019 ausgeführt, droht Liechtenstein auf einer "schwarzen Steuerliste" geführt zu werden, sollten die internationalen Standards zur Steuertransparenz nicht ausreichend umgesetzt werden.
Laut der aktuellen Übersicht der OECD betreffend die AIA-Commitments3 haben sich derzeit 160 Staaten und Jurisdiktionen zur Umsetzung des AIA verpflichtet.
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Für die Festlegung, welche Staaten dem Landtag zur Aufnahme als AIA-Partnerstaaten vorgeschlagen werden, werden diejenigen Staaten berücksichtigt, die ein Commitment mit einem festen Umsetzungsdatum abgegeben haben. Dabei werden lediglich jene Staaten berücksichtigt, die sich ab der Folgeperiode (vorliegend Austausch in 2022 mit Bezug auf die Meldeperiode 2021) zum AIA verpflichtet haben. Staaten, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt oder (noch) nicht auf ein Datum festgelegt haben, werden bzw. können erst in der Zukunft als AIA-Partnerstaaten aufgenommen werden.
Eine Verpflichtung zum AIA bedeutet noch nicht, dass ein Land zum Zeitpunkt der Abgabe des Commitments bereits sämtliche Voraussetzungen für den tat-
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sächlichen Austausch erfüllt. Dies kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Nichtsdestotrotz soll bereits auf die Abgabe des jeweiligen Commitments eines Landes abgestellt werden, weil eine rückwirkende Anwendung des AIA vermieden werden soll. Nur so kann die Erwartungshaltung der G20, des Global Forums und der OECD erfüllt werden. Ein tatsächlicher Austausch findet selbstverständlich nur dann statt, wenn bis zum Zeitpunkt des Austausches sämtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Im Falle von Kenia, Marokko sowie Neukaledonien findet der erste Austausch daher frühestens ab der Meldeperiode 2021 (Austausch im September 2022) statt.
Die Voraussetzungen inkludieren auch ein positives Abschneiden betreffend die Einhaltung der Vertraulichkeits- und Datenschutzstandards. Der Evaluierungsprozess, ob die entsprechenden Vertraulichkeitsstandards erfüllt werden, wird vom Global Forum wahrgenommen. Der Common Reporting Standard (CRS) enthält hierzu spezifische Anforderungen (siehe Anhang 4 des CRS). Die Beurteilungen werden von einem Expertengremium des Global Forums durchgeführt, das aus Vertretern des Global Forum Sekretariats und der Global Forum Mitgliedsstaaten besteht. Sofern die "Preliminary Assessment Reports" keine wesentlichen Mängel zeigen, besteht die Erwartung, dass mit dem Land Informationen ausgetauscht werden. Falls wesentliche Mängel festgestellt werden, die zu einem Action Plan geführt haben, erfolgt der Austausch der AIA-Daten erst ab positiver Umsetzung des Action Plans.
Weiters haben einzelne Länder von sich aus, den Beginn des AIA nach hinten verschoben. Gemäss der nun vorliegenden Liste der OECD (Stand: 16. September 2020) betrifft dies zwei Länder: Albanien (von der Meldeperiode 2019 auf die Meldeperiode 2020) und Malediven (von der Meldeperiode 2019 auf die Meldeperiode 2020). Diese Staaten sind bereits als AIA-Partnerstaaten vom Landtag genehmigt worden (vgl. Bericht und Antrag Nr. 67/2018). Wie bereits in den bis-
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herigen Berichten und Anträgen und oben ausgeführt, findet ein tatsächlicher Austausch nur dann statt, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Durch die Verschiebung des Commitments ist eine Voraussetzung nicht mehr erfüllt. Auf Basis dieser Verschiebungen wird die Regierung daher die AIA-Verordnung entsprechend anpassen. Weiters wird die Steuerverwaltung allfällige Daten zur nunmehr nicht mehr erfassten Meldeperiode löschen.



 
1Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (LGBl. 2016 Nr. 397).
 
2Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (LGBl. 2016 Nr. 398).
 
3https://www.oecd.org/tax/transparency/AEOI-commitments.pdf (Stand: 16. September 2020).
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2020 / 526
2020 / 525
2020 / 524
2020 / 523
Landtagssitzungen
06. November 2020
Stichwörter
AIA mit dem Verei­nigten König­reich Gross­bri­tan­nien und Nordirland
AIA mit Kenia, Marokko sowie Neukaledonien
Auto­ma­ti­scher Infor­ma­ti­ons­aus­tausch über Finanz­konten (AIA)