Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz), die Abänderung des Gesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika (FATCA-Gesetz), die Abänderung des Gesetzes zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern, die Abänderung des Gesetzes über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz, STEG) aufgeworfenen Fragen
4
Anlässlich der ersten Lesung des Berichtes und Antrages betreffend die Abänderung des Gesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz), des Gesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika (FATCA-Gesetz), des Gesetzes zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern, des Gesetzes über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz), sowie die Abänderung des Steuergesetzes (SteG) am 3. September 2020 hat der Landtag die Regierungsvorlage begrüsst.
Von den Abgeordneten wurden verschiedene Fragen aufgeworfen. Soweit einzelne Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend Stellung. Des Weiteren schlägt die Regierung zusätzlich einzelne Änderungen zu Bestimmungen vor bzw. macht klarstellende Ausführungen, ohne dass im Landtag entsprechende Fragen zu diesen Bestimmungen aufgeworfen wurden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Amt für Justiz
Amt für Volkswirtschaft
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Fürstliches Landgericht
Landessteuerkommission
Liechtensteinische Datenschutzstelle
Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer
Liechtensteinische Staatsanwaltschaft
Stabsstelle Financial Intelligence Unit
Steuerverwaltung
Verwaltungsgerichtshof
5
Vaduz, 6. Oktober 2020
LNR 2020-1424
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz), des Gesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika (FATCA-Gesetz), des Gesetzes zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern, des Gesetzes über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz), sowie die Abänderung des Steuergesetzes (SteG) (Bericht und Antrag Nr. 69/2020) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 3. September 2020 wurden die Abänderungen des Gesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz), des Gesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staa-
6
ten von Amerika (FATCA-Gesetz), des Gesetzes zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern, des Gesetzes über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz), sowie die Abänderung des Steuergesetzes (SteG) in erster Lesung behandelt und begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Anlässlich der Eintretensdebatte sowie der Lesung der Regierungsvorlagen wurden verschiedene Fragen aufgeworfen. Soweit sie das zuständige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet hat, wird auf diese nachfolgend eingegangen. Zudem wurden bei einzelnen Artikeln Änderungen angeregt. Die Regierung hat diese Anregungen teilweise aufgenommen und den Gesetzestext entsprechend überarbeitet.
Des Weiteren schlägt die Regierung zusätzlich zu einzelnen Bestimmungen Änderungen vor oder macht weitergehende klarstellende Ausführungen zu einzelnen Bestimmungen.