Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Wirtschaftsprüfergesetzes sowie des Personen- und Gesellschaftsrechts
4
Dieser Bericht und Antrag zur Abänderung des Wirtschaftsprüfergesetzes (WPG) sowie zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) beinhaltet die Anpassung der Übergangsbestimmungen, welche im Wirtschaftsprüfergesetz vom 5. Dezember 2018 und im Gesetz zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts vom gleichen Tage festgelegt wurden (siehe hierzu Bericht und Antrag Nr. 38/2017 sowie Nr. 99/2018). Das WPG sowie die damit im Zusammenhang stehenden Änderungsgesetze sind bislang nicht in Kraft getreten, da das Inkrafttreten gleichzeitig mit dem Beschluss Nr. 102/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 27. April 2018 zur Änderung des Anhangs XXII (Gesellschaftsrecht) sowie Protokoll 37 des EWR-Abkommens erfolgt. Aufgrund von Verzögerungen beim Inkrafttreten dieses Beschlusses des gemeinsamen EWR-Ausschusses ist eine korrespondierende Verschiebung von bestimmten, im WPG bzw. der Abänderung des PGR bezeichneten Zeitpunkten erforderlich.
Weiters enthält die Regierungsvorlage einen Vorschlag zur Anpassung der Bestimmung zur Berufshaftpflichtversicherung. Neu soll eine Jahreshöchstleistung in Analogie zur Bestimmung im Treuhändergesetz (TrHG) vorgesehen werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Amt für Justiz (AJU)
5
Vaduz, 6. Oktober 2020
LNR 2020-1378
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Wirtschaftsprüfergesetzes (WPG) und die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) an den Landtag zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 5. Dezember 2018 wurde das Wirtschaftsprüfergesetz (WPG) sowie - unter anderem - ein damit in Zusammenhang stehendes Gesetz zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts verabschiedet. Mit diesem Gesetzespaket erfolgte die Umsetzung der Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen.
Mit der gegenständlichen Vorlage sollen die Übergangsbestimmungen in Art. 111 WPG sowie die Übergangsbestimmungen in Abschnitt III. Abs. 5 und 6 des
6
Gesetzes vom 5. Dezember 2018 zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts abgeändert werden.
Darüber hinaus soll eine Anpassung der Bestimmung zur Berufshaftpflichtversicherung in der Weise erfolgen, dass die Deckung in Analogie zur Bestimmung im Treuhändergesetz (TrHG) eine Jahreshöchstleistung vorsieht.
Im Weiteren sieht die Regierungsvorlage Anpassungen betreffend die Änderung von Bezeichnungen vor.