Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 109
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.1EWR-VDG
1.2FMAG
1.3AIFMG
1.4UCITSG
1.5CRA-DG
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 (EWR-Verbriefungs-Durchführungsgesetz; EWR-VDG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
 
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Anlässlich der Sitzung vom 3. September 2020 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 57/2020 betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 (EWR-Verbriefungs-Durchführungsgesetz; EWR-VDG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten.
Gegenstand des EWR-VDG ist die Umsetzung einiger Bestimmungen der direkt anwendbaren Verordnung (EU) 2017/2402, die einer nationalen Umsetzung bedürfen. Dies betrifft die Benennung der für den Vollzug der Verordnung (EU) 2017/2402 zuständigen Aufsichtsbehörde, die Regelung spezifischer Aufsichtsbefugnisse sowie ihrer Ausstattung mit Sanktionsrechten und Verwaltungsmassnahmen, welche die Einhaltung der Verordnung (EU) 2017/2402 und des EWR-VDG durch die Rechtsunterworfenen gewährleisten sollen.
Das EWR-VDG sowie die Nebenvorlagen wurden vom Landtag als notwendige Durchführungsmassnahmen im Hinblick auf die direkt anwendbare Verordnung (EU) 2017/2402 begrüsst. Der Landtag hat dem Eintreten auf die Vorlagen einhellig zugestimmt.
In dieser Stellungnahme der Regierung wird ein redaktionelles Versehen bei der Nummerierung von Art. 14 EWR-VDG korrigiert sowie eine im Zuge der ersten Lesung aufgeworfene allgemeine Frage zu den Ausführungen im Bericht und Antrag beantwortet.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, FMA
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Vaduz, 6. Oktober 2020
LNR 2020-1418
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 (EWR-Verbriefungs-Durchführungsgesetz; EWR-VDG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 57/2020) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Das Eintreten auf die Vorlagen war unbestritten und die Vorlagen wurden in der Landtagssitzung vom 3. September 2020 in erster Lesung behandelt. Es wurden keine inhaltlichen Fragen zu den Bestimmungen der Vorlagen aufgeworfen. Es
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wurde nur ein redaktionelles Versehen im Hinblick auf die Nummerierung der Artikel des EWR-VDG (Art. 15 EWR-VDG wäre als Art. 14 EWR-VDG zu nummerieren) festgestellt. Die Regierung nimmt die notwendige Korrektur vor. Im Weiteren beantwortet die Regierung die von einem Abgeordneten aufgeworfene Frage.
LR-Systematik
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953
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LGBl-Nummern
2020 / 508
2020 / 507
2020 / 506
2020 / 505
2020 / 504
Landtagssitzungen
06. November 2020
Stichwörter
all­ge­meiner Rahmen für Verbriefungen
EWR-VDG
EWR-Ver­brie­fungs-Durchführungsgesetz
spe­zi­fi­scher Rahmen für ein­fache, trans­pa­rente und stan­dar­di­sierte Verbriefung
Ver­ord­nung (EU) 2017/2402