Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 11
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes zur Schaffung von Energiekatastern aufgeworfenen Fragen
 
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Am 8. November 2019 hat der Landtag die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes in erster Lesung beraten. Die Revision des Energieeffizienzgesetzes dient der Schaffung von Energiekatastern auf Landes- und Gemeindeebene.
Mit der Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlage für Energiekataster kommt die Regierung einem Anliegen und Bedürfnis der Gemeinden nach, eine rechtliche Basis für ihr Engagement im Bereich erneuerbarer Energien und Nachhaltigkeit zu erhalten, um so die Umsetzung energiepolitischer Massnahmen, wovon insbesondere das Label "Energiestadt" zu nennen ist, langfristig sichern zu können. Zudem wird die Grundlage für einen landesweiten Energiekataster geschaffen, für dessen Führung die Energiefachstelle beim Amt für Volkswirtschaft zuständig sein wird. Dies stellt sicher, dass der Landesenergiekataster als nachhaltiges Instrumentarium für die landesweite Versorgungssicherheit und staatliche Energiepolitik dienen kann. Mit den Energiekatastern wird in Zukunft ein zuverlässiges Informationssystem über den tatsächlichen Energie- und Wasserverbrauch, die Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energien und die Prüfung der Energieeffizienz zur Verfügung stehen. Damit setzt die Regierung eine weitere im Rahmen der Energiestrategie 2020 definierte Massnahme konkret um.
Die Eintretensdebatte warf Fragen grundsätzlicher Natur im Zusammenhang mit Datenschutz und -erhebung sowie den erforderlichen Ressourcen bei der Energiefachstelle für die Führung und den Betrieb des Landesenergiekatasters auf. In der Diskussion zu den einzelnen Artikeln stellten die Landtagsabgeordneten insbesondere Fragen zur Datenverarbeitung (Granularität, Zeitpunkt, Periodizität, Vergleichbarkeit, Speicherort), zur Art und Weise der Information der betroffenen Bürger, sowie zu den Möglichkeiten für Dritte, auf die Daten in den Energiekatastern zuzugreifen (z. B. Einrichtung eines Abrufverfahrens).
Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden.
 
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Betroffene Stellen
Amt für Volkswirtschaft
Amt für Bau und Infrastruktur
Amt für Statistik
Amt für Umwelt
Gemeinden
Liechtensteinische Gasversorgung
Liechtensteinische Kraftwerke
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Vaduz, 4. Februar 2020
LNR 2020-112
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes zur Schaffung von Energiekatastern (BuA Nr.127/2019) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Der Landtag hat den vorliegenden Gesetzesentwurf am 8. November 2019 in erster Lesung beraten. In der Eintretensdebatte hat die Regierung dargelegt, dass die Revision des Energieeffizienzgesetzes (EEG)1 bezweckt, den gesetzlichen Rahmen für die Führung und den Betrieb der Energiekataster auf Landes- und Gemeindeebene zu schaffen. Damit soll vor allem einem Anliegen und Bedürfnis der Gemeinden nachgekommen werden, denen die Schaffung der rechtlichen Grundlage es erlaubt, innerhalb des neu geschaffenen Rechtsrahmens ihr Enga-
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gement im Bereich erneuerbarer Energien auch zukünftig fortsetzen und so die Umsetzung energiepolitischer Massnahmen langfristig sichern zu können. Die Energiekataster dienen einer systematischen Nutzung von Energie(verbrauchs-)daten, die es in Zukunft noch besser ermöglichen, Massnahmen im Energiebereich mit gutem Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erkennen und umzusetzen.
Indem die Vorlage zusätzlich die Schaffung eines landesweiten Energiekatasters vorsieht, setzt sie damit nicht nur eine der in der Energiestrategie 2020 definierten Massnahmen konkret um, sondern geht noch einen Schritt weiter in Richtung Energiestrategie 2030 sowie Energievision 2050. Die Wichtigkeit und der Nutzen der Energiekataster liegen insbesondere darin, dass die Analyse der Energiekatasterdaten wesentliche Grundlage für Energieprognosen und Energiekonzepte sowie für die Erstellung von Planungsinstrumenten im Bereich der Energiewirtschaft/-politik sein wird. Ein weiterer, unverzichtbarer Mehrwert der Energiekataster liegt im Monitoring: Mit den ausgewerteten Daten soll in Zukunft verlässlich die Wirkung der Massnahmen überprüft werden, insbesondere ob diese in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten und Aufwendungen stehen.



 
1Gesetz vom 24. April 2008 über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz; EEG), LGBl. 2008 Nr. 116.
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2020 / 153
Landtagssitzungen
05. März 2020
Stichwörter
Ener­gie­stadt
Abän­de­rung Energieeffizienzgesetz
EEG
ener­gie­po­li­ti­sche Massnahmen
Ener­gie­pro­gnosen, -stra­te­gien und -konzepte
Ener­gie­stra­tegie 2020
Ener­gie­ver­brauch
Füh­rung und Betrieb von Energiekatastern