Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 12
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter aufgeworfenen Fragen
 
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Die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter wurde an der Landtagssitzung vom 8. November 2019 in erster Lesung behandelt. In der Eintretensdebatte wurde die Frage aufgeworfen, ob ein Vorsteher, der als Vertreter der Gemeinde in die "Kommission der Feuerwehrkoordination Liechtenstein" berufen worden sei, für diese Kommissionstätigkeit eine Entschädigung in Form von Sitzungsgeldern beziehen könne.
Soweit das zuständige Regierungsmitglied die Fragen nicht bereits anlässlich der ersten Lesung abschliessend beantwortet hat, wird in dieser Stellungnahme näher darauf eingegangen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Beschwerdekommissionen, Kommissionen und Beiräte
Amt für Personal und Organisation
Stabsstelle Finanzen
Landeskasse
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Vaduz, 18. Februar 2020
LNR 2020-196
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu der anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter (BuA Nr. 109/2019) aufgeworfenen Frage zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter wurde an der Landtagssitzung vom 8. November 2019 in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war mit 22 Stimmen unbestritten.
Ein Abgeordneter stellt an das zuständige Regierungsmitglied die Frage, ob ein Gemeindevorsteher, der als Vertreter der Gemeinde in einer nicht im Staatskalender aufgeführten Kommission tätig sei, Anspruch auf die Ausrichtung von Sit-
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zungsgeldern habe oder nicht. Konkret stelle sich ihm die Frage, ob er als Vertreter der Gemeinde in der Kommission der Feuerwehrkoordination Liechtenstein bezugsberechtigt sei oder nicht.
Soweit diese Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2020 / 208
Landtagssitzungen
08. Mai 2020
Stichwörter
Abän­de­rung Gesetz über die Bezüge der Mit­glieder der Regie­rung und der Kom­mis­sionen sowie der nebenamt-lichen Richter und der Ad-hoc-Richter
Sit­zungs­gelder der Kommissionen
Teue­rungs­aus­gleich