Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Protokoll zur Abänderung des am 10. Juli 2015 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
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Das Protokoll bewirkt eine Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Liechtenstein und der Schweiz an den BEPS-Mindeststandard. Dazu werden die Präambel sowie der Artikel über das Verständigungsverfahren an die Ergebnisse des BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD/G20 angepasst. Demnach sind Verständigungsvereinbarungen ungeachtet der Verjährungsfristen im innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten umzusetzen (BEPS Action 14). Weiters wird eine Anti-Missbrauchsbestimmung in das Abkommen aufgenommen, welche dem Mindeststandard des BEPS-Projektes entspricht (BEPS Action 6).
Das Inkrafttreten und die Anwendbarkeit des Änderungsprotokolls hängen von den innerstaatlichen Verfahren ab. Es ist geplant, dass das Änderungsprotokoll ab 1. Januar 2022 zur Anwendung kommt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Steuerverwaltung
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Vaduz, 3. November 2020
LNR 2020-1138
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Protokoll zur Abänderung des am 10. Juli 2015 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu unterbreiten.