Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 17. November 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
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Das Protokoll bewirkt eine Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Liechtenstein und Deutschland an den BEPS-Mindeststandard. Dazu werden der Titel und die Präambel an die Ergebnisse des BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD/G20 angepasst. Weiters wird eine Anti-Missbrauchsbestimmung in das Abkommen aufgenommen, welche dem Mindeststandard des BEPS-Projektes entspricht (BEPS Action 6). Darüber werden aufgrund der direkten Anwendbarkeit der DSGVO Verweise auf Datenschutzbestimmungen gestrichen.
Das Inkrafttreten und die Anwendbarkeit des Änderungsprotokolls hängen von den innerstaatlichen Verfahren ab. Es ist geplant, dass das Änderungsprotokoll ab 1. Januar 2022 zur Anwendung kommt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Steuerverwaltung
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Vaduz, 3. November 2020
LNR 2020-1608
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 17. November 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu unterbreiten.