Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und die Abänderung weiterer Gesetze
In den von den AHV-IV-FAK-Anstalten insbesondere anzuwendenden Gesetzen, dem Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), dem Gesetz über die Invalidenversicherung (IVG), dem Gesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG) sowie dem Gesetz über die Familienzulagen (FZG) besteht aufgrund von Änderungen der Rechtsprechung, technischen oder gesellschaftlichen Veränderungen Revisionsbedarf, dem nunmehr in gesammelter Form nachgekommen werden soll. Die diversen Änderungen sind im Kapitel "Schwerpunkte der Vorlage" überblicksartig dargestellt.
Die Anpassungen im AHVG betreffen beispielsweise die Möglichkeit der Weiterverrechnung von vom Arbeitgeber verschuldeten Mehrkosten im Zusammenhang mit den Arbeitgeberkontrollen, die Verlängerung der Vollstreckungsverjährung, Anpassung der gesetzlichen Grenzen betreffend die Reserven der Verwaltungskostenrechnung, Änderungen betreffend Flüchtlinge oder betreffend die Rückerstattungspflicht von Erben für unrechtmässig bezogene Renten, die Einschränkung des Rückgriffs gegen Ehegatten und Verwandte sowie den Arbeitgeber, die Einführung der Möglichkeit einen Vergleich (bei Streitigkeiten über Leistungen) abzuschliessen sowie die Anpassung der Strafbestimmungen. Die Anpassungen im IVG umfassen insbesondere die Möglichkeit, neu Ausbildungskurse als berufliche Massnahme zuzusprechen, die Einführung des Rechts zur Meldung bei Verdacht einer Leistungsunfähigkeit zum Führen von Motorfahrzeugen sowie analog zum AHVG, die Möglichkeit, einen Vergleich abzuschliessen. Im ELG soll neu geregelt werden, dass kein Anspruch besteht, falls die Steuererklärung nicht rechtzeitig oder vollständig eingereicht wird, die Bezüger von in- und ausländischen Rentnern sollen gleichgestellt sowie der Anspruch bei Aufenthalt aufgrund eines Asylgesuchs soll angepasst werden. Auch im FZG werden analoge Änderungen vorgeschlagen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Stellen
AHV-IV-FAK Anstalten
6
Amt für Volkswirtschaft
Ausländer- und Passamt
Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten
7
Vaduz, 3. November 2020
LNR 2020-1520
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung der Gesetze über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), die Invalidenversicherung (IVG), Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG), die Familienzulagen (FZG), die Arbeitslosenversicherung (ALVG) sowie des Beschwerdekommissionsgesetzes an den Landtag zu unterbreiten.