Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 128
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.1Gesetz über die Alters- und Hin­ter­las­se­nen­ver­si­che­rung (AHVG)
1.2Gesetz über die Fami­li­en­zu­lagen (Fami­li­en­zu­la­gen­ge­setz; FZG)
1.3Finanz­be­schluss über die Gewäh­rung eines aus­ser­or­dent­li­chen Staats­bei­trages an die Liech­tens­tei­ni­sche Alters- und Hinterlassenenversicherung
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend Massnahmen zur langfristigen finanziellen  Sicherung der AHV aufgeworfenen Fragen
 
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrag betreffend Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV (Bericht und Antrag Nr. 92/2020) hat der Landtag die Vorlage beraten und begrüsst. Das Eintreten war bestritten und wurde sodann mit 21 Ja-Stimmen beschlossen. Es wurden insbesondere Fragen zur Koppelung des Staatsbeitrages an das Umlagedefizit der AHV, betreffend die Höhe des Staatsbeitrages, die Übernahme der 13 AHV-Rente durch den Staat, die Beitragspflicht bei Erwerbstätigkeit im Rentenalter, zu alternativen Kompensationsmöglichkeiten der Mehrbelastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung gestellt. Diese Fragen werden in der vorliegenden Stellungnahme beantwortet. Angepasst wurde das Inkrafttretensdatum der Gesetzesvorlagen, sodass diese am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Stellen
AHV-IV-FAK Anstalten
5
Vaduz, 3. November 2020
LNR 2020-1521
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV (BuA Nr. 92/2020) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 1. Oktober 2020 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV (Bericht und Antrag Nr. 92/2020) in erster Lesung beraten. Das Eintreten war bestritten und wurde sodann mit 21 Ja-Stimmen beschlossen.
Anlässlich der Eintretensdebatte sowie im Zuge der ersten Lesung gab es einige Fragen, die im Folgenden in den Kapiteln 2 und 3 beantwortet werden, soweit dies nicht oder nicht abschliessend durch das zuständige Regierungsmitglied bereits mündlich erfolgt ist.
LR-Systematik
6
61
612
8
83
836
LGBl-Nummern
2021 / 024
Landtagssitzungen
03. Dezember 2020
Stichwörter
Bei­trags­pflicht Erwerbs­tä­tig­keit Rentenalter
Höhe Staatsbeitrag
Kop­pe­lung Staats­bei­trag an Umla­ge­de­fizit AHV
lang­fris­tige finan­zi­elle Siche­rung der AHV
Über­nahme 13 AHV-Rente durch Staat