Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Fristenablaufhemmungsgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrages betreffend die Schaffung eines Fristenablaufhemmungsgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze wurde die gegenständliche Vorlage vom Landtag ausdrücklich begrüsst. Das Eintreten war unbestritten sowie einhellig.
Im Zuge der Landtagsdebatte wurden nur wenige Fragen aufgeworfen. Die Fragen betrafen die Thematik der Vereinheitlichung der Feiertagsregelungen, den Feiertag "Maria Verkündigung" am 25. März sowie den weiteren Zeitplan.
Mittels der vorliegenden Stellungnahme werden die aufgeworfenen Fragen eingehend erläutert und beantwortet.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
Landgericht
Obergericht
Oberster Gerichtshof
Verwaltungsgerichtshof
Staatsgerichtshof
Staatsanwaltschaft
Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer
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Vaduz, 3. November 2020
LNR 2020-1485
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Fristenablaufhemmungsgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Bericht und Antrag Nr. 82/2020) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 1. Oktober 2020 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 82/2020 betreffend die Schaffung eines Fristenablaufhemmungsgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten sowie einhellig.
Die gegenständliche Vorlage wurde durchwegs begrüsst und es wurden nur wenige Fragen gestellt. Mittels der vorliegenden Stellungnahme werden die aufgeworfenen Fragen eingehend erläutert und beantwortet.