Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 138
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes aufgeworfenen Fragen
Durchführung der Verordnung (EU) 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2016 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013 sowie diverser Durchführungsbeschlüsse
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Am 3. September 2020 hat der Landtag die Abänderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes in erster Lesung beraten. Die Revision dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2016 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013.
EURES ist ein Kooperationsnetz zwischen der Europäischen Kommission und den öffentlichen Arbeitsvermittlungen der EWR-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz, an dem Liechtenstein seit dem 1. Januar 2007 teilnimmt. Die Verordnung (EU) 2016/589 hat zum Ziel, das EURES-Netz grundlegend neu zu gestalten und auszubauen. Damit sind erhebliche, neue zusätzliche Aufgaben für die Mitgliedstaaten verbunden, für welche das jeweilige Nationale Koordinierungsbüro - in Liechtenstein der Arbeitsmarkt Service Liechtenstein beim Amt für Volkswirtschaft - zuständig ist. Es ist daher wichtig, dass die liechtensteinische Gesetzgebung mit den Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/589 kohärent ist, um ihre Umsetzung und Durchführung zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind das Arbeitsvermittlungsgesetz und die dazugehörige Verordnung anzupassen.
Angesichts des umfassenden Ausbaus der EURES-Netzes und der damit verbundenen Zusatzaufgaben wurden in der Eintretensdebatte vornehmlich Fragen zu den Auswirkungen der Revision auf Liechtenstein sowie zur Grössenverträglichkeit gestellt. Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit diese vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Betroffene Stellen
Amt für Volkswirtschaft
Amt für Informatik
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Vaduz, 03. November 2020
LNR 2020-1507
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2016 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013 (im Folgenden: Verordnung (EU) 2016/589) sowie diverser Durchführungsbeschlüsse (BuA Nr. 67/2020) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 3. September 2020 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG)1 in erster Le-
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sung beraten und Eintreten auf die Vorlage mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden beschlossen.



 
1Gesetz vom 12. April 2000 über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG), LGBl. 2000 Nr. 103.
 
LR-Systematik
8
82
823
LGBl-Nummern
2021 / 025
Landtagssitzungen
03. Dezember 2020
Stichwörter
Abän­de­rung Arbeitsvermittlungsgesetz
EURES
EURES-Netz
Euro­päi­sches Netz der Arbeitsvermittlungen
Inte­gra­tion der Arbeitsmärkt
Ver­ord­nung (EU) 2016/589
Zugang Arbeit­nehmer zu mobi­li­täts­för­dernden Diensten