Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 139
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Hypo­thekar- und Immo­bi­li­en­kre­dit­ge­setz (HIKG)
2.Abän­de­rung des Finanz­mark­tauf­sichts­ge­setzes (FMAG)
3.Abän­de­rung des Gewer­be­ge­setzes (GewG)
4.Abän­de­rung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Hypothekar- und Immmobilienkreditgesetzes (HIKG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
 
5
Am 1. Oktober 2020 hat der Landtag die Schaffung eines Hypothekar- und Immobiliengesetzes (HIKG) in erster Lesung beraten. Die Vorlage dient der Durchführung der Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher. Die Richtlinie strebt die Schaffung eines europaweiten Hypothekarkreditmarktes mit einem hohen Konsumentenschutzniveau an. Im Zuge der Neuregelungen wird es künftig Mindeststandards für Wohnimmobilienfinanzierungen geben, um Konsumenten besser vor unseriösen Kreditvergabepraktiken zu schützen. Zur Umsetzung der in der Richtlinie vorgegeben Rechtsvorschriften wird ein neues Gesetz geschaffen und weitere Gesetze bedürfen einer Abänderung (Finanzmarktaufsichtsgesetz, Gewerbegesetz, Beschwerdekommissionsgesetz).
Der Landtag sprach sich mit einhelliger Zustimmung für das Eintreten auf die Vorlage aus. Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden, und ergänzt die in der Landtagssitzung bereits gegebenen Antworten.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Amt für Volkswirtschaft
Finanzmarktaufsicht
6
Vaduz, 03. November 2020
LNR 2020-1552
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Hypothekar- und Immobiliengesetzes (HIKG) und die Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 96/2020) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Der Landtag hat die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Hypothekar- und Immobiliengesetzes (HIKG) und die Abänderung weiterer Gesetze am 1. Oktober 2020 in erster Lesung beraten. Die Entscheidung über das Eintreten auf die Vorlage erfolgte mit einhelliger Zustimmung.
Vereinzelte Stimmen äusserten Befürchtungen hinsichtlich zusätzlicher Aufwände für Banken und Kunden im Hinblick auf die Auskünfte zu den Vermögens- und Einkommensverhältnissen sowie zu möglichen negativen Auswirkungen hinsichtlich der Hypothekenvergabe im "Frankenraum".
LR-Systematik
9
93
930
1
17
172
2
21
215
9
95
952
LGBl-Nummern
2021 / 029
2021 / 028
2021 / 027
2021 / 026
Landtagssitzungen
03. Dezember 2020
Stichwörter
Abän­de­rung Beschwerdekommissionsgesetz
Abän­de­rung Finanzmarktaufsichtsgesetz
Abän­de­rung Gewerbegesetz
euro­pa­weiter Hypothekarkreditmarkt
HIKG
hohes Konsumentenschutzniveau
Richt­linie 2014/17/EU
Schaf­fung Hypo­thekar- und Immobilienkreditgesetz
Wohnim­mo­bi­li­en­fi­nan­zie­rungen Mindeststandards
Wohnim­mo­bi­li­en­kre­dit­ver­träge Verbraucher