Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 144
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
6.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung eines Nachtragskredits an die Kulturstiftung Liechtenstein zur Sicherung der liechtensteinischen Kulturlandschaft in Zusammenhang mit den Folgen des Coronavirus
 
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Trotz der Entscheidung der Regierung, in der zweiten Welle der Covid-19-Pandemie seit Oktober 2020 kulturelle Veranstaltungen wie Kino- und Theatervorführungen sowie Konzerte nicht zu verbieten, stehen viele Kulturschaffende, Kulturunternehmen und -vereine derzeit vor substanziellen Herausforderungen. Um spezifische Kulturprojekte zu unterstützen und auf diese Weise einen Beitrag zur Bewahrung der liechtensteinischen Kulturlandschaft zu leisten, beantragt die Regierung beim Landtag einen Nachtragskredit von CHF 500'000 für die Kulturstiftung Liechtenstein (KSL) im Jahr 2021. Diese Gelder sollen zur Unterstützung von Projekten von Kulturschaffenden, Kulturunternehmen und Kulturvereinen mit Sitz in Liechtenstein verwendet werden, die darauf ausgerichtet sind, das Kulturschaffen in Liechtenstein zu erhalten und eine Ausdünnung der Kulturlandschaft zu verhindern. Der Nachtragskredit ist als Anschubfinanzierung zu einer Neuausrichtung der kulturellen Tätigkeit während und nach der Pandemie zu sehen, insbesondere durch die Erweiterung der kulturellen Tätigkeitsfelder sowie die neue oder erweiterte Nutzung digitaler Medien (z.B. durch Online-Konzerte, Live-Streams, hybride Formate). Ziel ist die Weiterentwicklung auf Formate, die mit weniger oder keinem direkten Publikum, bzw. mit einem Live-Erlebnis ohne direkten Kontakt ausreichend attraktive Erlebnisse bieten. Unterstützt werden sollen auch neue Konzepte, welche explizit auf diesen Aspekten aufbauen, ebenso wie Aufwendungen, die für die entsprechende Weiterentwicklung eines bereits geförderten Projektes anfallen. Die Kulturlandschaft wird verändert aus dieser Krise hervorgehen. Ziel dieser Vorlage ist es, sie dabei zu unterstützen, die strukturellen Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stelle
Kulturstiftung Liechtenstein
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Vaduz, 26. November 2020
LNR 2020-1715
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Nachtragskredits an die Kulturstiftung Liechtenstein zur Sicherung der liechtensteinischen Kulturlandschaft in Zusammenhang mit den Folgen des Coronavirus zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die von der Regierung seit März 2020 ergriffenen Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus sowie zum Schutz der Bevölkerung und der Gesundheitsversorgung hatten schwerwiegende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation Liechtensteins. Zur Abfederung dieser Auswirkungen wurden mehrere Unterstützungsmassnahmen beschlossen, die in der ersten Phase bis Ende September 2020 ebenso Hilfe für Kulturbetriebe und Kulturschaffende ermöglichten. Die liechtensteinischen Kulturschaffenden, Kulturunternehmen und Kulturvereine sind jedoch auch in der zweiten Welle seit Oktober stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen.
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Der Nachtragskredit von CHF 500'000 soll es den Kulturakteuren ermöglichen, sich mit dem Fortbestand des Kulturschaffens während und nach der Covid-19-Pandemie auseinanderzusetzen, sich den neuen Herausforderungen anzupassen und kreative, zukunftsorientierte Wege zu finden. Gleichzeitig sollen die Kulturakteure dabei unterstützt werden, sich breiter aufzustellen, insbesondere auch zur Wieder- und Neugewinnung von Publikum. Durch den Nachtragskredit soll eine nachhaltige Schädigung der liechtensteinischen Kulturlandschaft verhindert und deren Vielfalt erhalten werden. Zudem ist dieser Nachtragskredit als Unterstützung der durch die liechtensteinische Kulturlandschaft generierten Wertschöpfung zu sehen.
Diese Vorlage steht in keinem Zusammenhang mit dem Antrag auf Erhöhung der Gelder für die KSL, den der Landtag im November 2020 bei der Behandlung des Landesvoranschlags 2021 abgelehnt hat. Bei dieser Diskussion ging es vornehmlich um die finanzielle Ausstattung einzelner Kulturveranstalter bzw. einer spezifischen Sparte der liechtensteinischen Kultur. Die nun beantragte Summe soll demgegenüber allen liechtensteinischen Kulturakteuren zukommen, die mit klaren Ideen die liechtensteinische Kulturlandschaft durch die Pandemie und in die Zukunft führen.
LR-Systematik
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612
LGBl-Nummern
2021 / 019
Stichwörter
Covid-19
Digi­ta­li­sie­rung Kulturlandschaft
KSL
Kul­turs­tif­tung Liechtenstein
Nach­trags­kredit
Unter­stüt­zung Kultur