Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 18
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Abän­de­rung des Krankenversicherungsgesetzes
2.Abän­de­rung des Unfallversicherungsgesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetz; KVG) und die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz; UVERSG) aufgeworfenen Fragen
 
4
Anlässlich der Sitzung vom 5. Dezember 2019 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 135/2019 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetz; KVG) und die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz; UVersG) in erster Lesung beraten. Der Landtag hat mit 23 Stimmen das Eintreten auf die Vorlage beschlossen.
Behandelt wurden die folgenden Themen: Leistungen bei Mutterschaft und Befreiung von der Kostenbeteiligung, Versorgungsnetze, versicherter Verdienst beim Krankengeld, Überwachung der Versicherungspflicht beim Krankengeld und bei der obligatorischen Unfallversicherung, Entschädigung von Versicherungsvermittlern, gesetzliche Verankerung der Massnahmen bei Zahlungsverzug sowie Auszahlung der Prämienverbilligung an die Kassen. Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen.
Neben anderem soll die Auszahlung der Prämienverbilligung zukünftig nicht mehr direkt an die Bezüger, sondern an die Kassen zur Verrechnung mit der laufenden Prämie ausbezahlt werden. Die Umstellung der Zahlungsmodalitäten erfordert prozessuale und technische Anpassungen auf Seiten der Kassen und des Amtes für Soziale Dienste, welches für die Ausrichtung der Prämienverbilligung verantwortlich ist. Um einen geordneten Übergang sicherzustellen, wurde diese Umstellung auf das Antragsjahr 2022 verschoben. Die Vorlage wurde ansonsten gegenüber der ersten Lesung nicht abgeändert.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Stellen
Amt für Gesundheit
Amt für Soziale Dienste
Amt für Informatik
AHV-IV-FAK-Anstalten
5
Vaduz, 3. März 2020
LNR 2020-251
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (BuA Nr. 135/2019) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Sitzung vom 5. Dezember 2019 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 135/2019 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetz; KVG) und die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz; UVersG) in erster Lesung beraten. Der Landtag hat mit 23 Stimmen das Eintreten auf die Vorlage beschlossen.
6
Von Seiten der Landtagsabgeordneten wurden inhaltliche Fragen gestellt, welche - soweit dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist - nachfolgend beantwortet werden.
LR-Systematik
8
83
832
8
83
832
LGBl-Nummern
2020 / 212
2020 / 211
Landtagssitzungen
08. Mai 2020
Stichwörter
Abän­de­rung des Gesetzes über die Krankenversicherung
Abän­de­rung des Gesetzes über die obli­ga­to­ri­sche Unfallversicherung
Aus­zah­lung der Prä­mi­en­ver­bil­li­gung an die Kassen
Kran­ken­ver­si­che­rungs­ge­setz
Lei­stungen bei Mut­ter­schaft und Befreiung von der Kostenbeteiligung
Unfall­ver­si­che­rungs­ge­setz
ver­si­cherter Ver­dienst beim Krankengeld
Ver­sor­gungs­netze