Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 31
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage / Begrün­dung der Vorlage
2.Mass­nah­men­paket
3.Ver­nehm­las­sung
4.Erwei­te­rung des Mass­nah­men­pa­kets (Massnahmenpaket 2.0)
5.Fol­ge­wir­kungen und Umwidmungen
6.Abän­de­rung Arbeitslosenversicherungsgesetz
7.Aus­blick
8.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
9.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.[Ausfallgarantiegesetz]
1.[Arbeitslosenversicherungsgesetz]
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Erweiterung des Massnahmenpakets in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (Massnahmenpaket 2.0)
 
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Die rasche Ausbreitung des Coronavirus und die von den liechtensteinischen Behörden getroffenen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie haben weitreichende und je nach Branche einschneidende Folgen für die liechtensteinische Wirtschaft.
Mit Bericht und Antrag Nr. 22/2020 legte die Regierung dem Landtag ein Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen in Zusammenhang mit dem Coronavirus in Höhe von 100 Mio. Franken vor. Oberstes Ziel der getroffenen Unterstützungsmassnahmen ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und die möglichst rasche und effektive Milderung der wirtschaftlichen Folgen durch die Überbrückung von Liquiditätsengpässen in den betroffenen Unternehmen.
Mit Beschluss vom 20. März 2020 genehmigte der Landtag einhellig eine entsprechende Gesetzesvorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die befristete Gewährung einer Ausfallgarantie in der Höhe von 25 Mio. Franken zur Vergabe von liquiditätssichernden Krediten an liechtensteinische Unternehmen durch die Liechtensteinische Landesbank (Ausfallgarantiegesetz), einen Finanzbeschluss über die Gewährung eines ausserordentlichen Landesbeitrags an die Liechtensteinische Arbeitslosenversicherungskasse in Höhe von 50 Mio. Franken sowie einen Finanzbeschluss über die Gewährung eines Nachtragskredits für die Finanzierung von Massnahmen zur Wirtschaftsförderung in Höhe von 25 Mio. Franken. Zusätzlich unterstützten die Gemeinden des Landes das Massnahmenpaket mit einem Beitrag in Höhe von 20 Mio. Franken.
Anlässlich der Landtagdebatte bestand Einigkeit dahingehend, dass je nach Verlauf der Pandemie und je nach Nachfrage der Unterstützungsmechanismen weitere Massnahmen und finanzielle Mittel notwendig sein werden, um die Wirtschaft in dieser Krise zu unterstützen. In der Folge wurde die Wirkung der beschlossenen Massnahmen aufgrund der ersten praktischen Erfahrungen einer Überprüfung unterzogen und allfällige Lücken sowie Unzulänglichkeiten wurden identifiziert und der daraus resultierende Handlungsbedarf evaluiert.
Der vorliegende Bericht und Antrag gibt einerseits einen Überblick über die bisherigen Erfahrungen mit dem ersten Massnahmenpaket und zum anderen werden dem Landtag die in Ergänzung dazu definierten Unterstützungsangebote und
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vorgenommenen Anpassungen des Ausfallgarantiegesetzes zur Kenntnis gebracht bzw. zur Beschlussfassung vorgelegt. Zusätzlich erfolgt eine befristete Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, um die Kurzarbeitsentschädigung erleichtert zu ermöglichen und die vorhandenen Ressourcen effektiv zu Gunsten der jetzt benötigten Massnahmen einzusetzen, indem zweitrangige Aufgaben befristet ausgesetzt werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Stellen
Amt für Volkswirtschaft
Stabsstelle Finanzen
Steuerverwaltung
AHV-IV-FAK Anstalten
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Vaduz, 3. April 2020
LNR 2020-551
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Erweiterung des Massnahmenpakets in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (Massnahmenpaket 2.0) an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage / Begründung der Vorlage
Anfangs Januar 2020 wurde in China ein neuartiges Coronavirus entdeckt, welches von der Weltgesundheitsorganisation WHO mit 2019-nCoV bezeichnet wird. Die WHO hat am 30. Januar 2020 eine "gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite" ausgerufen und vorläufige Empfehlungen gemäss den Internationalen Gesundheitsvorschriften ausgesprochen. Am 11. März 2020 erklärte die WHO die durch das Virus verursachte Ausbreitung von Coronaviren zur Pandemie.
Um die rasante Ausbreitung des Coronavirus in Liechtenstein einzudämmen und um die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen, hat die Regie-
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rung bereits weitreichende Massnahmen beschlossen und diese in Anlehnung an die Schweiz, unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen, situativ angepasst. Am 16. März 2020 hat der Schweizer Bundesrat angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus die aktuelle Situation als "ausserordentliche Lage" eingestuft und die bestehenden Massnahmen verschärft. Im Nachgang zu diesem Entscheid hat auch die Regierung zusätzliche Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung erlassen. Seit dem 19. März 2020 sind öffentliche und private Veranstaltungen gänzlich verboten. Zusätzlich zu den bisherigen Einschränkungen sind neben den Gastronomiebetrieben und weiteren Einrichtungen neu auch Läden, Coiffeursalons und Kosmetikstudios geschlossen. Eine enge Abstimmung mit der Schweiz wird aufgrund des gemeinsamen Wirtschaftsraums und der Anbindung über den Zollvertrag generell als sinnvoll und wichtig erachtet.
Die rasche Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) und die von den Behörden getroffenen Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus haben folglich weitreichende und je nach Branche einschneidende Folgen für die liechtensteinische Wirtschaft. Die verschiedenen Wirtschaftszweige sind aktuell unterschiedlich stark von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen. Während einige Sektoren aufgrund der behördlich angeordneten Betriebsschliessungen unmittelbar tangiert sind, werden in anderen Branchen die Auswirkungen erst verzögert spürbar sein. Je nach Entwicklung der Lage werden weitere Branchen vor grossen Herausforderungen stehen, um die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie aufgrund wegfallender Umsätze abzufedern.
Zur Vorbereitung wirtschaftlicher Unterstützungsmassnahmen in Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie setzte die Regierung mit Beschluss vom 16. März 2020 unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums eine Task Force ein und beauftragte diese, ein Massnahmenpaket in der Höhe von 100 Mio. Franken zur raschen Unterstützung der Wirtschaft aufgrund der Folgen der
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Coronavirus-Pandemie zu definieren. Oberstes Ziel in dieser ausserordentlichen Situation ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und die möglichst rasche und effektive Milderung der wirtschaftlichen Folgen durch die Überbrückung von Liquiditätsengpässen in den betroffenen Unternehmen.
Vor diesem Hintergrund legte die Regierung mit Bericht und Antrag Nr. 22/20201 dem Landtag ein Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen in Zusammenhang mit dem Coronavirus in Höhe von 100 Mio. Franken vor.
Mit Beschluss vom 20. März 2020 genehmigte der Landtag einhellig eine entsprechende Gesetzesvorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die befristete Gewährung einer Ausfallgarantie in Höhe von CHF 25 Mio. Franken zur Vergabe von liquiditätssichernden Krediten an liechtensteinische Unternehmen durch die Liechtensteinische Landesbank (Ausfallgarantiegesetz)2, einen Finanzbeschluss3 über die Gewährung eines ausserordentlichen Landesbeitrags an die Liechtensteinische Arbeitslosenversicherungskasse in Höhe von 50 Mio. Franken sowie einen Finanzbeschluss4 über die Gewährung eines Nachtragskredits für die Finanzierung von Massnahmen zur Wirtschaftsförderung in Höhe von 25 Mio. Franken. Zusätzlich unterstützten die Gemeinden des Landes das Massnahmenpaket mit einem Beitrag in Höhe von 20 Mio. Franken. Das Ausfallgarantiegesetz und die Finanzbeschlüsse sind am 23. März 2020 in Kraft getreten.
Alle Massnahmen sind zeitlich vorerst bis zum 30. Juni 2020 befristet. Kombiniert mit den flankierenden Massnahmen zur Stundung der Mehrwertsteuer oder der
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Beiträge an die AHV-IV-FAK-Anstalten wurden Mittel definiert, die eine kurzfristige Liquiditätszufuhr ermöglichen bzw. den Liquiditätsabfluss zum Staat oder zur AHV verlangsamen.
Anlässlich der Landtagdebatte bestand Einigkeit dahingehend, dass je nach Verlauf der Pandemie und je nach Nachfrage der Unterstützungsmechanismen weitere Massnahmen und finanzielle Mittel notwendig sein werden, um die Wirtschaft in dieser Krise zu unterstützen. In der Folge wurde die Wirkung der beschlossenen Massnahmen aufgrund der ersten praktischen Erfahrungen einer Überprüfung unterzogen und allfällige Lücken sowie Unzulänglichkeiten wurden identifiziert und der daraus resultierende Handlungsbedarf evaluiert.
Der vorliegende Bericht und Antrag gibt einerseits einen Überblick über die bisherigen Erfahrungen mit dem ersten Massnahmenpaket und zum anderen werden dem Landtag die in Ergänzung dazu definierten Unterstützungsangebote und vorgenommenen Anpassungen des Ausfallgarantiegesetzes zur Kenntnis gebracht bzw. zur Zustimmung vorgelegt.



 
1 Bericht und Antrag Nr. 22/2020.
 
2Gesetz vom 20. März 2020 über die befristete Gewährung einer Ausfallgarantie zur Vergabe von liquiditätssichernden Krediten an liechtensteinische Unternehmen durch die Liechtensteinische Landesbank (Ausfallgarantiegesetz), LGBl. 2020 Nr. 100.
 
3Finanzbeschluss vom 20. März 2020 über die Gewährung eines ausserordentlichen Landesbeitrags an die Liechtensteinische Arbeitslosenversicherungskasse, LGBl. 2020 Nr. 101.
 
4Finanzbeschluss vom 20. März 2020 über die Gewährung eines Nachtragskredits für die Finanzierung von Massnahmen zur Wirtschaftsförderung, LGBl. 2020 Nr. 102.
 
LR-Systematik
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617
8
83
837
LGBl-Nummern
2020 / 135
2020 / 134
Landtagssitzungen
08. April 2020
Stichwörter
Abfe­de­rung der wirt­schaft­li­chen Folgen in Zusam­men­hang mit dem Coronavirus
Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rungs­ge­setz
Aus­fall­ga­rantie
Aus­fall­ga­ran­tie­ge­setz
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