Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 55
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage / Begrün­dung der Vorlage
2.Schwer­punkte der Vorlage
3.Ver­nehm­las­sung
4.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Artikeln
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
6.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz In Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19)
 
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Am 8. Apri 2020 ist das Gesetz über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-VJBG), LGBl. 2020 Nr. 136, in Kraft getreten. Das Gesetz sieht eine Geltungsdauer bis zum 15. Juni 2020 vor.
Die anhaltende COVID-19-Pandemie und die dadurch angezeigten Massnahmen betreffend Hygiene und soziale Distanz machen eine Abänderung des COVID-19-VJBG notwendig. Während einige der im geltenden COVID-19-VJBG vorgesehenen Massnahmen aktuell nicht mehr erforderlich sind und daher aufgehoben werden können, sollten andere weiterhin in Geltung bleiben.
Die vorgeschlagenen Abänderungen betreffen einerseits die Anhörungen und mündlichen Verhandlungen vor Gerichten und Verwaltungsbehörden, welche nach dem 15. Juni 2020 - unter Einhaltung der angezeigten Schutzmassnahmen betreffend Hygiene und soziale Distanz - wieder durchzuführen sind. Mit dem Einverständnis der Parteien sollen jedoch mündliche Verhandlungen und Anhörungen auch ohne persönliche Anwesenheit der Parteien unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel weiterhin möglich sein.
Die geltenden Bestimmungen betreffend Fristerstreckungsanträge sowie jene betreffend die Beratungen und Abstimmungen bei den kollegial besetzten Gerichten und Verwaltungsbehörden und die Massnahmen im Gesellschaftsrecht sollen weiterhin bestehen bleiben.
Die Gesetzesvorlage sieht eine Geltungsdauer bis zum 15. September 2020 vor. Dies erscheint sinnvoll sowie verhältnismässig, da mit der vorgesehenen, relativ kurzen Zeitspanne schnell auf Neuerungen bzw. geänderte Verhältnisse bezüglich der COVID-19-Pandemie reagiert werden kann.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
Landgericht
Obergericht
Oberster Gerichtshof
Staatsgerichtshof
Verwaltungsgerichtshof
Staatsanwaltschaft
Kommissionen
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Vaduz, 26. Mai 2020
LNR 2020-795
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage / Begründung der Vorlage
Anfang Januar 2020 wurde in China ein neuartiges Coronavirus entdeckt, welches von der Weltgesundheitsorganisation WHO mit 2019-nCoV bezeichnet wird. Die durch diese Coronaviren verursachte Erkrankung wird COVID-19 (coronavirus disease 2019) genannt. Die WHO hat am 30. Januar 2020 eine "gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite" ausgerufen und vorläufige Empfehlungen gemäss den Internationalen Gesundheitsvorschriften ausgesprochen. Am 11. März 2020 erklärte die WHO die durch das Virus verursachte Ausbreitung von Coronaviren zur Pandemie.
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Um die rasante Ausbreitung des Coronavirus in Liechtenstein einzudämmen und um die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen, hat die Regierung umfangreiche Massnahmen beschlossen.
Eine dieser Massnahmen stellt das Gesetz vom 8. April 2020 über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-VJBG), LGBl. 2020 Nr. 136, dar. Die Geltungsdauer dieses Gesetzes wurde mit 15. Juni 2020 normiert.
Das Auslaufen der Geltungsdauer sowie die anhaltende COVID-19-Pandemie und die damit nach wie vor verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens machen nunmehr die Abänderung des COVID-19-VJBG notwendig.
LR-Systematik
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17
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LGBl-Nummern
2020 / 188
Landtagssitzungen
05. Juni 2020
Stichwörter
Anhö­rungen und münd­li­chen Ver­hand­lungen vor Gerichten und Verwaltungsbehörden
Covid-19
COVID-19-VJBG
Fris­ter­streckungs­an­träge
Gesetz über Begleit­mass­nahmen in der Ver­wal­tung und Justiz in Zusam­men­hang mit dem Coronavirus
Hygiene
Schutz­mass­nahmen
soziale Distanz