Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) aufgeworfenen Fragen
(Umsetzung der Bestimmungen über die Verknüpfung der Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregister der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts)
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags Nr. 16/2020 betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) (Umsetzung der Bestimmungen über die Verknüpfung der Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregister der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts) wurden einige wenige Fragen aufgeworfen. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die Fragen betrafen vor allem die im Rahmen des Europäischen Systems der Registervernetzung (Business Registers Interconnection System; BRIS) zu übermittelnden Daten und Dokumente.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stelle
Amt für Justiz
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Vaduz, 16. Juni 2020
LNR 2020-848
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Umsetzung der Bestimmungen über die Verknüpfung der Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregister der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts; Nr. 16/2020) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 8. Mai 2020 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 16/2020 betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Umsetzung der Bestimmungen über die Verknüpfung der Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregister der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
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Anlässlich der ersten Lesung wurden zwei Fragen gestellt, die von der Regierung nachfolgend beantwortet werden.