Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 6
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Treuhändergesetzes aufgeworfenen Fragen
 
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In seiner Sitzung vom 5. Dezember 2019 hat der Landtag den Bericht und Antrag zur Abänderung des Treuhändergesetzes in erster Lesung beraten und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war mehrheitlich unbestritten.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit diese vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden. Von den Abgeordneten wurden einige generelle Fragen gestellt, beispielsweise zur Kompetenzverteilung zwischen der FMA und der Treuhandkammer, der Vertrauenswürdigkeit sowie der Pflicht zur Übermittlung eines Geschäftsberichts an die FMA. Zudem wurden von den Abgeordneten Fragen zu verschiedenen Bestimmungen vorgebracht, die anlässlich dieser Stellungnahme beantwortet werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Liechtensteinische Treuhandkammer (THK)
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Staatsanwaltschaft
Gerichte
Amt für Justiz
5
Vaduz, 4. Februar 2020
LNR 2020-97
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Treuhändergesetzes (BuA Nr. 132/2019) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 5. Dezember 2019 hat der Landtag den Bericht und Antrag zur Abänderung des Treuhändergesetzes in erster Lesung beraten und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war mehrheitlich unbestritten.
Anlässlich der ersten Lesung wurden einige grundsätzliche Fragen vorgebracht sowie mehrere Fragen zu den einzelnen Artikeln. Mit der vorliegenden Stellungnahme werden diese Fragen beantwortet, soweit sie vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2020 / 152
Landtagssitzungen
05. März 2020
Stichwörter
Abän­de­rung Treu­hän­der­ge­setz, 2. Lesung
externe Revision
Finanz­platz­stra­tegie 2019
Gover­nance
Rech­nungs­le­gung und Berichterstattung
Stär­kung Kundenschutz
Ver­bes­se­rung der Auf­sicht über Treu­händer und Treuhandgesellschaften