Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 7
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Gesetz über die Änderung der Gemeindegrenzen Triesen/Triesenberg
 
4
Die Gemeindeversammlungen der Gemeinden Triesen und Triesenberg beschlossen am 21. Oktober 2018 die Änderung der Gemeindegrenzen. Die diesbezüglich abgehaltenen Gemeindeabstimmungen sind positiv verlaufen.
Um die weitere in Art. 4 der Landesverfassung und Art. 6 des Gemeindegesetzes normierte Voraussetzung der Änderung der Gemeindegrenzen zu erfüllen, unterbreitet die Regierung dem Landtag in der Regierungsvorlage den Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Gemeindegrenzen Triesen/Triesenberg.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
5
Vaduz, 4. Februar 2020
LNR 2019-1329
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Gesetz über die Änderung der Gemeindegrenzen Triesen/Triesenberg zu unterbreiten.
I.Bericht der Regierung
Art. 4 Abs. 1 der Landesverfassung bestimmt: Die Änderung der Grenzen des Staatsgebietes kann nur durch ein Gesetz erfolgen. Grenzänderungen zwischen Gemeinden, die Schaffung neuer und die Zusammenlegung bestehender Gemeinden bedürfen überdies eines Mehrheitsbeschlusses der dort ansässigen wahlberechtigten Landesangehörigen.
Grenzänderungen zwischen Gemeinden bedürfen somit von Verfassungs wegen eines Gesetzes sowie eines Mehrheitsbeschlusses der dort ansässigen wahlberechtigten Landesangehörigen. In Art. 6 des Gemeindegesetzes werden diese Voraussetzungen konkretisiert: Änderungen von Gemeindegrenzen erfolgen durch Gesetz. Ein solches Gesetz kann nur erlassen werden, wenn die beteiligten Gemeinden in übereinstimmenden Beschlüssen der Gemeindeversammlungen eine solche Massnahme beschliessen.
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Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Triesen beschloss am 21. Oktober 2018 die Änderung der Gemeindegrenze gegenüber der Gemeinde Triesenberg gemäss dem diesem Bericht und Antrag beigelegten Übersichtsplan "Übersicht Bodentausch Triesen - Triesenberg". Von den 2623 Stimmberechtigten gaben 1036 Personen ihre Stimme ab. Von den 998 gültigen Stimmen lauteten 834 auf Ja und 164 auf Nein.
Einen gleichlautenden Beschluss fasste die Gemeindeversammlung der Gemeinde Triesenberg ebenfalls am 21. Oktober 2018. Von den 1707 Stimmberechtigten gaben 1110 Personen ihre Stimme ab. Von den 1083 gültigen Stimmen lauteten 567 auf Ja und 516 auf Nein.
Zur Erfüllung der zweiten Voraussetzung für eine Änderung der Gemeindegrenzen unterbreitet die Regierung dem Landtag den nachstehenden Gesetzesentwurf betreffend ein Gesetz über die Änderung der Gemeindegrenzen Triesen/Triesenberg.
Der Planbeilage 1 liegen die folgenden Vorgänge zugrunde:
Mutation Nr. 2282 Gemeinde Triesen: Bildung der Parzelle Nr. 4051 mit einer Fläche von 3'834 m2; Alleineigentum der Bürgergenossenschaft Triesen.
Im Wege des wertgleichen Tausches geht das Eigentum an der Parzelle Nr. 4051 an die Gemeinde Triesenberg.
Mutation Nr. 2819 Gemeinde Triesenberg: Die Parzelle Nr. 4051 wird als dem Gemeindegebiet der Gemeinde Triesenberg zugehörige Parzelle mit der Nr. 4561, Gemeinde Triesenberg, eingeführt.
Der Planbeilage 2 liegen die folgenden Vorgänge zugrunde:
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Mutation Nr. 2818 Gemeinde Triesenberg: Vergrösserung der Parzelle Nr. 4121 um 425 m2 von 8'669 m2 auf 9'094 m2.
Im Wege des wertgleichen Tausches geht das Eigentum an der Parzelle Nr. 4121 an die Bürgergenossenschaft Triesen.
Mutation Nr. 2283 Gemeinde Triesen: Die Parzelle Nr. 4121 wird als dem Gemeindegebiet der Gemeinde Triesen zugehörige Parzelle mit der Nr. 4052, Gemeinde Triesen, eingeführt.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2020 / 168
Landtagssitzungen
05. März 2020