Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes und weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
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In seiner Sitzung vom 5. Juni 2020 hat der Landtag den Bericht und Antrag zur Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes sowie weiterer Spezialgesetze in erster Lesung beraten und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden.
Grundsätzliche Fragen bezogen sich auf die Klärung der Frage, ob es sich bei der Umsetzung um einer Vorabumsetzung handelt und auf die Begründung der Umstellung von Datenabrufsystem auf zentrales Kontenregister gem. Art. 32a der 5. Geldwäschereirichtlinie (EU 2018/843), sowie auf die Frage der registerbetreibenden Behörde.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Stabsstelle Financial Intelligence Unit (SFIU)
Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer (RAK)
Staatsanwaltschaft (STA)
Fürstliches Landgericht (LG)
Amt für Justiz (AJU)
Amt für Volkswirtschaft (AVW)
Amt für Informatik (AI)
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Vaduz, 14. Juli 2020
LNR 2020-1053
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes und weiterer Gesetze (BuA Nr. 48/2020) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 5. Juni 2020 wurde die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes sowie weiterer Spezialgesetze behandelt und begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Anlässlich der Eintretensdebatte wurden zwei grundsätzliche Fragen gestellt, auf welche im Folgenden unter "2. Grundsätzliche Fragen" näher eingegangen wird.
Die Regierung geht zudem unter "3. Fragen zu den einzelnen Artikeln" auf die spezifisch gestellten Fragen bzw. Vorschläge ein, sofern diese nicht bereits abschliessend seitens der Regierung im Rahmen der Lesung beantwortet wurden.