Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 74
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Abän­de­rung des Staatsgerichtshofgesetzes
2.Abän­de­rung des Gesetzes über die all­ge­meine Landesverwaltungspflege
3.Abän­de­rung des Gerichtsorganisationsgesetzes
4.Abän­de­rung des Gesetzes über die Bezüge der Mit­glieder der Regie­rung und der Kom­mis­sionen sowie der neben­amt­li­chen Richter und der Ad-hoc-Richter
5.Abän­de­rung des Gesetzes über das Dienst­ver­hältnis des Staatspersonals
6.Abän­de­rung des Gerichtsgebührengesetzes
7.Abän­de­rung des Gesetzes über die betrieb­liche Per­so­nal­vor­sorge des Staates
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof und weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
(Schaffung von Gerichtskanzleien und wissenschaftlichen Diensten bei den Höchstgerichten)
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof und weiterer Gesetze wurde die gegenständliche Vorlage ausdrücklich begrüsst und einhellig Eintreten auf die Vorlage beschlossen.
Im Zuge der Eintretensdebatte wurden einige generelle Fragen gestellt. Diese betrafen insbesondere eine zukünftige Vollamtlichkeit von Höchstrichtern, finanzielle Aspekte der vorgeschlagenen Neustrukturierung sowie die räumliche Zusammenführung der Gerichtskanzleien und wissenschaftlichen Dienste von Staatsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof. Zu den Gesetzesvorlagen selbst wurden im Rahmen der ersten Lesung keine Fragen aufgeworfen.
Soweit die aufgeworfenen Fragen von der zuständigen Regierungsrätin im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, erfolgen die Antworten im Rahmen dieser Stellungnahme.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
Staatsgerichtshof
Verwaltungsgerichtshof
Oberster Gerichtshof
5
Vaduz, 14. Juli 2020
LNR 2020-980
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof und weiterer Gesetze (Schaffung von Gerichtskanzleien und wissenschaftlichen Diensten bei den Höchstgerichten, Bericht und Antrag Nr. 50/2020) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Sitzung vom 5. Juni 2020 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 50/2020 betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof und weiterer Gesetze (Schaffung von Gerichtskanzleien und wissenschaftlichen Diensten bei den Höchstgerichten) in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten. Die gegenständliche Vorlage ist auf breite Zustimmung gestossen und die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen wurden durchwegs begrüsst.
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Es wurden lediglich einige allgemeine Fragen aufgeworfen. Diese Fragen werden nachfolgend beantwortet, sofern eine Beantwortung nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch die zuständige Regierungsrätin erfolgt ist.
LR-Systematik
1
17
173
1
17
172
1
17
173
1
17
174
1
17
174
1
17
173
1
17
174
LGBl-Nummern
2020 / 317
2020 / 316
2020 / 315
2020 / 314
2020 / 313
2020 / 312
Landtagssitzungen
03. September 2020
Stichwörter
Abän­de­rung Gerichtsgebührengesetz
Abän­de­rung Gerichtsorganisationsgesetz
Abän­de­rung Gesetz über das Dienst­ver­hältnis des Staatspersonals
Abän­de­rung Gesetz über die betrieb­liche Per­so­nal­vor­sorge des Staates
Abän­de­rung Gesetz über die Bezüge der Mit­glieder der Regie­rung und der Kom­mis­sionen sowie der neben­amt­li­chen Richter und der Ad-hoc-Richter
Abän­de­rung Staatsgerichtshofgesetz
räum­liche Zusam­men­füh­rung Gerichts­kanzlei, wis­sen­schaft­liche Dienste Staats­ge­richtshof und Ver­wal­tungsge-richtshof
Schaf­fung von Gerichtskanzleien
Schaf­fung wis­sen­schaft­li­cher Dienste
Voll­amt­lich­keit von Höchstrichtern