Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 8
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGE
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes (Motion zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei Wahlen auf Gemeindeebene) aufgeworfenen Fragen
 
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Am 5. Dezember 2019 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 129/2019 betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes zur Umsetzung der Motion zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei Wahlen auf Gemeindeebene in erster Lesung beraten.
Der Landtag wünschte insbesondere weitergehende Ausführungen dazu, inwiefern die Bestimmung der Restmandate nach Hagenbach-Bischoff im Unterschied zur Methode nach D'Hondt auch bei einem Absehen von einem Grundmandatserfordernis die Entstehung von Extremkonstellationen in dem Sinne, dass eine Wählergruppe mit sehr wenigen Kandidaten- und Zusatzstimmen ein Restmandat erreichen kann, zu verhindern vermag.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Methode nach Hagenbach-Bischoff zur Bestimmung der Restmandate selbst eine implizite Sperrklausel enthält, da die Anzahl der Kandidaten- und Zusatzstimmen jeder Wahlliste massgeblich ist. Zudem werden durch die Methode Hagenbach-Bischoff im Vergleich zu D'Hondt die kleinen Wählergruppen tendenziell benachteiligt, was durch die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses ausgeglichen wird.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Betroffene Stellen
Regierungskanzlei
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Vaduz, 4. Februar 2020
LNR 2019-1790
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes (BuA Nr. 129/2019) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 5. Dezember 2019 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 129/2019 betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes (Motion zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei Wahlen auf Gemeindeebene) beraten.
Eintreten auf die Vorlage war mit 20 Stimmen weitgehend unbestritten. In der Eintretensdebatte wurde die Regierung insbesondere um weitere Rechenbeispiele, unter anderem vor dem Hintergrund allfälliger Extremkonstellationen bei einem Wegfall des Grundmandatserfordernisses, gebeten.
Anlässlich der ersten Lesung wurden keine spezifischen Fragen zu einzelnen in der Regierungsvorlage enthaltenen Artikeln gestellt.
LR-Systematik
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141
LGBl-Nummern
2020 / 163
Landtagssitzungen
05. März 2020
Stichwörter
Abän­de­rung Gemein­de­ge­setz, 2. Lesung
Abschaf­fung Grundmandatserfordernis
Gemein­de­wahlen
Methode Hagen­bach-Bischoff
Rest­man­dats­ver­tei­lung
Wahlen auf Gemeindeebene