Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz In Zusammenhang mit dem coronavirus (COVID-19) (Verlängerung der Geltungsdauer)
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Am 8. April 2020 ist das Gesetz über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-VJBG), LGBl. 2020 Nr. 136, in Kraft getreten. Das Gesetz sah eine Geltungsdauer bis zum 15. Juni 2020 vor.
In der Folge wurde das COVID-19-VJBG aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie und der dadurch angezeigten Massnahmen betreffend Hygiene und soziale Distanz abgeändert. Einige der vorgesehenen Massnahmen waren nicht mehr erforderlich und konnten deshalb aufgehoben werden. Andere Massnahmen jedoch wurden auch in der Zeit geringeren Infektionsgeschehens für erforderlich erachtet und daher aufrechterhalten. Das abgeänderte COVID-19-VJBG sieht eine Geltungsdauer bis zum 15. September 2020 vor.
Aufgrund der noch anhaltenden COVID-19-Pandemie und der erneut steigenden laborbestätigten Fälle von COVID-19-Erkrankungen soll die Geltungsdauer des Gesetzes nochmals verlängert werden. Sämtliche noch geltenden Bestimmungen sollen bis Ende 2020 weiterhin in Kraft bleiben.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
Fürstliches Landgericht
Fürstliches Obergericht
Fürstlicher Oberster Gerichtshof
Staatsgerichtshof
Verwaltungsgerichtshof
Staatsanwaltschaft
Kommissionen
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Vaduz, 25. August 2020
LNR 2020-1246
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-VJBG) zu unterbreiten.
Anfang Januar 2020 wurde in China ein neuartiges Coronavirus entdeckt, welches von der Weltgesundheitsorganisation WHO mit 2019-nCoV bezeichnet wird. Die durch diese Coronaviren verursachte Erkrankung wird COVID-19 (coronavirus disease 2019) genannt. Die WHO hat am 30. Januar 2020 eine "gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite" ausgerufen und vorläufige Empfehlungen gemäss den Internationalen Gesundheitsvorschriften ausgesprochen. Am 11. März 2020 erklärte die WHO die durch das Virus verursachte Ausbreitung von Coronaviren zur Pandemie.
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Um die rasante Ausbreitung des Coronavirus in Liechtenstein einzudämmen und um die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen, hat die Regierung umfangreiche Massnahmen beschlossen.
Eine dieser Massnahmen stellt das Gesetz vom 8. April 2020 über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-VJBG), LGBl. 2020 Nr. 136, dar. Die Geltungsdauer dieses Gesetzes wurde zunächst bis zum 15. Juni 2020 vorgesehen. Eine durchgeführte Evaluation ergab, dass einige Massnahmen entfallen konnten. Die Geltungsdauer wurde im Anschluss bis zum 15. September 2020 verlängert.
Das Auslaufen der Geltungsdauer sowie die anhaltende COVID-19-Pandemie mit seit den letzten Wochen wieder verstärkt auftretendem Infektionsgeschehen machen nunmehr die nochmalige Verlängerung des COVID-19-VJBG notwendig.