Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 86
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung  betreffend die Aufhebung des Gesetzes über die  Bildung eines Zukunftsfonds  aufgeworfenen Fragen
 
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Am 29. September 2016 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 88/2016 betreffend die Aufhebung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds sowie die Postulatsbeantwortung für einen soliden Zukunftsfonds in erster Lesung beraten. Der Landtag hat mit 19 Stimmen das Eintreten auf die Vorlage beschlossen.
Im Rahmen der ersten Lesung wünschte der Landtag weitere Informationen zu möglichen Formen von Staatsfonds und zu der im Jahr 2008 angedachten Schaffung einer Stiftung "Ärar". Ebenfalls sollte als Alternative zur Aufhebung des Gesetzes die Möglichkeit der Schaffung eines Staatsfonds geprüft werden. Aufgrund dieser unklaren Situation verzichtete die Regierung in direkter Folge auf die Vorlage einer Stellungnahme. Anlässlich der Postulatsbeantwortung betreffend eines verantwortungsvollen Umgangs mit staatlichen Überschüssen und Reserven ging die Regierung nochmals detailliert auf die Entwicklung der staatlichen Reserven, deren Zweck sowie auf mögliche Formen von Staatsfonds ein. Im Zuge der Behandlung wurden diese zusätzlichen Informationen als ausreichend betrachtet und die Regierung gebeten, die Stellungnahme zur ersten Lesung betreffend der Aufhebung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds zu erstellen und dem Landtag noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen.
In der vorliegenden Stellungnahme wird auf diese Anliegen eingegangen und die Gründe, welche für eine ersatzlose Aufhebung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds sprechen, werden nochmals erläutert.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Landeskasse
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 1. September 2020
LNR 2020-1215
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Aufhebung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds sowie die Postulatsbeantwortung für einen soliden Zukunftsfonds (BuA Nr. 88/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 29. September 2016 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Aufhebung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds sowie die Postulatsbeantwortung für einen soliden Zukunftsfonds in erster Lesung beraten. Der Landtag hat sich mit 19 Stimmen für das Eintreten auf die Vorlage ausgesprochen.
Obwohl das Eintreten auf die Vorlage unbestritten war, wurden von Seiten der Landtagsabgeordneten zusätzliche Informationen zu möglichen Staatsfonds sowie zu den Überlegungen bezüglich der Errichtung einer Stiftung "Ärar" im Jahr 2008 gewünscht. Soweit die Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied nicht
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bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2020 / 364
Landtagssitzungen
30. September 2020
Stichwörter
Auf­he­bung Gesetz über die Bil­dung eines Zukunftsfonds
Staats­fonds
Stif­tung Ärar
Zukunfts­fonds, Aufhebung