Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 89
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.1Abän­de­rung der Konkursordnung
1.2Abän­de­rung des Gesetzes betref­fend den Nachlassvertrag
1.3Abän­de­rung des All­ge­meinen bür­ger­li­chen Gesetzbuches
1.4Abän­de­rung des All­ge­meinen deut­schen Handelsgesetzbuches
1.5Abän­de­rung des Per­sonen- und Gesellschaftsrechts
1.6Abän­de­rung des EWIV-Ausführungsgesetzes
1.7Abän­de­rung des Sachenrechts
1.8Abän­de­rung der Rechts­si­che­rungs-Ordnung
1.9Abän­de­rung des Wechselgesetzes
1.10Abän­de­rung des Scheckgesetzes
1.11Abän­de­rung der Zivilprozessordnung
1.12Abän­de­rung der Jurisdiktionsnorm
1.13Abän­de­rung des Ausserstreitgesetzes
1.14Abän­de­rung der Exekutionsordnung
1.15Abän­de­rung des Gesetzes über das Aus­son­de­rungs­recht an Pflicht­la­gern in Kon­kurs- und Nach­lass­ver­fahren und das Pfand­recht im Exekutionsverfahren
1.16Abän­de­rung des Unterhaltsvorschussgesetzes
1.17Abän­de­rung des Gesetzes über die Ent­schä­di­gung für Dienst­lei­stungen Mün­diger und die Anschlusszwangsvollstreckung
1.18Abän­de­rung des Gerichtsgebührengesetzes
1.19Abän­de­rung des Gesetzes über den Tarif für Rechts­an­wälte und Rechtsagenten
1.20Abän­de­rung des Rechtspflegergesetzes
1.21Abän­de­rung des Rechtsanwaltsgesetzes
1.22Abän­de­rung des Treuhändergesetzes
1.23Abän­de­rung des Wirtschaftsprüfergesetzes
1.24Abän­de­rung des Gesetzes betref­fend die Auf­sicht über Per­sonen nach Art. 180a des Per­sonen- und Gesellschaftsrechts
1.25Abän­de­rung des Datenschutzgesetzes
1.26Abän­de­rung des Strafgesetzbuches
1.27Abän­de­rung des Bankengesetzes
1.28Abän­de­rung des Sanie­rungs- und Abwicklungsgesetzes
1.29Abän­de­rung des Ein­la­gen­si­che­rungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
1.30Abän­de­rung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
1.31Abän­de­rung des Versicherungsvertragsgesetzes
1.32Abän­de­rung des Finalitätsgesetzes
1.33Abän­de­rung des Gesetzes über bes­timmte Orga­nismen für gemein­same Anlagen in Wertpapieren
1.34Abän­de­rung des Gesetzes über die Ver­walter alter­na­tiver Investmentfonds
1.35Abän­de­rung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
1.36Abän­de­rung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
1.37Abän­de­rung des Pensionsfondsgesetzes
1.38Abän­de­rung des Mehrwertsteuergesetzes
1.39Abän­de­rung des Schwerverkehrsabgabegesetzes
1.40Abän­de­rung des Investmentunternehmensgesetzes
1.41Abän­de­rung des Gesetzes über die all­ge­meine Landesverwaltungspflege
1.42Abän­de­rung des Strassenverkehrsgesetzes
1.43Abän­de­rung des Polizeigesetzes
1.44Abän­de­rung des Strassentransportgesetzes
1.45Abän­de­rung des Gewerbegesetzes
1.46Abän­de­rung des Bau­wesen-Berufe-Gesetzes
1.47Abän­de­rung des Gesetzes über das Öffent­liche Auftragswesen
1.48Abän­de­rung des Gesetzes über das Öffent­liche Auf­trags­wesen im Bereich der Sektoren
1.49Abän­de­rung des Versicherungsvertriebsgesetzes
1.50Abän­de­rung des Token- und VT-Dienst­leister-Gesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Konkursverfahren und weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen (Reform des Insolvenzrechts)
 
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags Nr. 49/2020 betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Konkursverfahren und weiterer Gesetze wurde die Vorlage seitens der Abgeordneten ausdrücklich begrüsst. Der Landtag sprach sich mit einhelliger Zustimmung für das Eintreten aus.
Seitens der Abgeordneten wurde eine Reihe von Fragen aufgeworfen, welche unter anderem den Privatkonkurs, die Abschaffung der Konkursklassen, die Neuordnung von Masseforderungen, die Stundung von Absonderungs- oder Aussonderungsansprüchen im Sanierungsverfahren und die Ansprüche der Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren betrafen.
Soweit die Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
Landgericht
Amt für Soziale Dienste
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 1. September 2020
LNR 2020-1109
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Konkursverfahren und weiterer Gesetze (BuA Nr. 49/2020) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Sitzung vom 5. Juni 2020 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 49/2020 betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Konkursverfahren und weiterer Gesetze (Reform des Insolvenzrechts) in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde von den Abgeordneten durchwegs begrüsst. Die Entscheidung über das Eintreten erfolgte mit einhelliger Zustimmung.
Dass das Insolvenzrecht vollumfänglich reformiert wird und der Fokus vom bisherigen Verwerten und Zerschlagen auf Sanieren und Weiterführen gelenkt wird, wurde - gerade in der aktuellen Zeit im Hinblick auf die Situation im Rahmen der Covid-19-Pandemie und deren mögliche wirtschaftliche Folgen - für besonders
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zweckmässig erachtet. Positiv hervorgehoben wurde auch die zukünftige Möglichkeit einer Restschuldbefreiung für natürliche Personen im Rahmen des Privatkonkursverfahrens, mit welchem die Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn gegeben ist. Der Privatkonkurs führe einerseits dazu, dass verschuldete Personen eine Motivation haben, zumindest Teile der offenen Forderungen zurückzuzahlen, und andererseits auf Seiten der Gläubiger, dass diese zumindest einen Teil des ihnen geschuldeten Geldes erhalten. Der Privatkonkurs liege aber auch im Interesse des Staates. Jene Personen, welchen durch das Privatkonkursverfahren der finanzielle Neustart gelinge, seien nicht mehr von Sozialleistungen des Staates abhängig.
Vereinzelt wurde aber auch Skepsis betreffend die praktische Bedeutung von Sanierungsverfahren geäussert sowie mögliche negative Auswirkungen auf die Kreditwirtschaft aufgrund höherer Kreditrisikopositionen geäussert.
Zu dieser umfassenden Reform wurde eine Reihe von Fragen gestellt, welche nachfolgend beantwortet werden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2020 / 414
2020 / 413
2020 / 413
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2020 / 403
2020 / 402
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2020 / 397
2020 / 396
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2020 / 394
2020 / 393
2020 / 392
2020 / 391
2020 / 390
2020 / 388
2020 / 387
2020 / 386
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2020 / 384
2020 / 382
2020 / 382
2020 / 381
2020 / 380
2020 / 377
2020 / 376
2020 / 375
2020 / 374
2020 / 373
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2020 / 365
Landtagssitzungen
30. September 2020
Stichwörter
Abän­de­rung Gesetz über das Konkursverfahren
Abschaf­fung Konkursklassen
Ansprüche Arbeit­nehmer im Insolvenzverfahren
Neu­ord­nung von Masseforderungen
Pri­vat­kon­kurs
Reform Insolvenzrecht
Stun­dung von Absonderungsansprüchen