Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Konkursverfahren und weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen (Reform des Insolvenzrechts)
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags Nr. 49/2020 betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Konkursverfahren und weiterer Gesetze wurde die Vorlage seitens der Abgeordneten ausdrücklich begrüsst. Der Landtag sprach sich mit einhelliger Zustimmung für das Eintreten aus.
Seitens der Abgeordneten wurde eine Reihe von Fragen aufgeworfen, welche unter anderem den Privatkonkurs, die Abschaffung der Konkursklassen, die Neuordnung von Masseforderungen, die Stundung von Absonderungs- oder Aussonderungsansprüchen im Sanierungsverfahren und die Ansprüche der Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren betrafen.
Soweit die Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
Landgericht
Amt für Soziale Dienste
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 1. September 2020
LNR 2020-1109
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Konkursverfahren und weiterer Gesetze (BuA Nr. 49/2020) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 5. Juni 2020 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 49/2020 betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Konkursverfahren und weiterer Gesetze (Reform des Insolvenzrechts) in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde von den Abgeordneten durchwegs begrüsst. Die Entscheidung über das Eintreten erfolgte mit einhelliger Zustimmung.
Dass das Insolvenzrecht vollumfänglich reformiert wird und der Fokus vom bisherigen Verwerten und Zerschlagen auf Sanieren und Weiterführen gelenkt wird, wurde - gerade in der aktuellen Zeit im Hinblick auf die Situation im Rahmen der Covid-19-Pandemie und deren mögliche wirtschaftliche Folgen - für besonders
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zweckmässig erachtet. Positiv hervorgehoben wurde auch die zukünftige Möglichkeit einer Restschuldbefreiung für natürliche Personen im Rahmen des Privatkonkursverfahrens, mit welchem die Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn gegeben ist. Der Privatkonkurs führe einerseits dazu, dass verschuldete Personen eine Motivation haben, zumindest Teile der offenen Forderungen zurückzuzahlen, und andererseits auf Seiten der Gläubiger, dass diese zumindest einen Teil des ihnen geschuldeten Geldes erhalten. Der Privatkonkurs liege aber auch im Interesse des Staates. Jene Personen, welchen durch das Privatkonkursverfahren der finanzielle Neustart gelinge, seien nicht mehr von Sozialleistungen des Staates abhängig.
Vereinzelt wurde aber auch Skepsis betreffend die praktische Bedeutung von Sanierungsverfahren geäussert sowie mögliche negative Auswirkungen auf die Kreditwirtschaft aufgrund höherer Kreditrisikopositionen geäussert.
Zu dieser umfassenden Reform wurde eine Reihe von Fragen gestellt, welche nachfolgend beantwortet werden.