Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 235/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre
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Mit Beschluss Nr. 235/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 11. Dezember 2020 wurde die Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre in das EWR-Abkommen übernommen.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt mittels Teilrevision des Aktienrechts im Personen- und Gesellschaftsrecht sowie einer Anpassung im Bankengesetz.
Adressaten der Richtlinie sind einerseits im EWR börsenkotierte Aktiengesellschaften und andererseits Intermediäre und Stimmrechtsberater, die bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien von börsenkotierten Gesellschaften erbringen, sowie institutionelle Anleger und Vermögensverwalter, die in Aktien investieren, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden.
Die Richtlinie hat die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre zum Ziel. Dies soll insbesondere durch Erhöhung von Transparenz und Einflussnahme der Aktionäre auf Vorgänge in der Gesellschaft erreicht werden. Die Richtlinie hat die folgenden vier grossen Themenbereiche zum Inhalt:
* Die Identifikation der Aktionäre ("Know your shareholder"),
* die Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern,
* die Abstimmungspflicht über die Vergütungspolitik und den Vergütungsbericht ("Say on pay") sowie
* die Transparenz bei Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen ("Related party transactions").
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stelle
Amt für Justiz
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Vaduz, 23. März 2021
LNR 2021-219
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Beschluss Nr. 235/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 11. Dezember 2020 zu unterbreiten.
Am 11. Dezember 2020 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre (nachfolgend "Richtlinie") in das EWR-Abkommen zu übernehmen (Beschluss Nr. 235/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses).
Die Richtlinie wurde am 14. März 2017 vom Europäischen Parlament beschlossen, vom Rat am 3. April 2017 angenommen und am 20. Mai 2017 im Europäischen Amtsblatt publiziert. Die Richtlinie war in den Mitgliedstaaten der EU bis zum 10. Juni 2019 umzusetzen.
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Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in Liechtenstein mittels Teilrevision des Aktienrechts im Personen- und Gesellschaftsrecht sowie einer Anpassung im Bankengesetz. Die erste Lesung der Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Bankengesetzes fand im November 2020 statt (Bericht und Antrag Nr. 111/2020); die zweite Lesung ist für die erste Sitzung des Landtags nach den Landtagswahlen vom 7. Februar 2021 geplant. Die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Bankengesetzes wird gleichzeitig mit dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 235/2020 vom 11. Dezember 2020 zur Änderung von Anhang XXII (Gesellschaftsrecht) in Kraft treten, frühestens jedoch am 1. August 2021.