Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2021 / 12
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
Antrag der Regierung
II.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über die Abän­de­rung des Per­sonen- und Gesellschaftsrechts
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Bankengesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie des Bankengesetzes (BankG) aufgeworfenen Fragen 
(Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre)
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags Nr. 111/2020 betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Bankengesetzes wurden von den Abgeordneten drei Fragen aufgeworfen. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die Fragen betrafen die Definition von Intermediären, das Bankgeheimnis im Zusammenhang mit der Offenlegung der Identität von Aktionären sowie die Anwendbarkeit der neuen Bestimmungen auf Stimmrechtsberater mit Sitz in einem Drittstaat.
Soweit die Fragen von der zuständigen Regierungsrätin im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stelle
Amt für Justiz
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Vaduz, 23. März 2021
LNR 2021-248
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Bankengesetzes (Bericht und Antrag Nr. 111/2020) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Sitzung vom 6. November 2020 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 111/2020 betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Bankengesetzes (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre) beraten. Das Eintreten war unbestritten.
Anlässlich der ersten Lesung wurden insgesamt drei Fragen gestellt. Sie betrafen die Definition von Intermediären, das Bankgeheimnis im Zusammenhang mit der
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Offenlegung der Identität von Aktionären sowie die Anwendbarkeit der neuen Bestimmungen auf Stimmrechtsberater mit Sitz in einem Drittstaat.
LR-Systematik
2
21
216
9
95
952
LGBl-Nummern
2021 / 226
2021 / 225
Landtagssitzungen
07. Mai 2021
Stichwörter
Abän­de­rung Bankengesetz
Abän­de­rung PGR
Bank­ge­heimnis
Defi­ni­tion Intermediäre
Iden­tität von Aktionären
Richt­linie (EU) 2017/828
Richt­linie 2007/36/EG