Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2021 / 2
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) aufgeworfenen Fragen
 
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Anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG), BuA Nr. 114/2020, hat der Landtag verschiedene inhaltliche Fragen an die Regierung gerichtet. Soweit diese vom zuständigen Regierungsrat im Zuge der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Neben der Bedeutung von genetischen Daten im Rahmen des EGDG und datenschutzrechtlichen Verständnisfragen betreffen die Fragen hauptsächlich die Rechte des Versicherten und des Teilnehmers. Sei dies bezogen auf eine konkrete Altersgrenze, ab der bereits ein minderjähriger Versicherter bzw. Teilnehmer diese Rechte selbständig wahrnehmen kann oder in welcher Form generell eine Geltendmachung erfolgen kann und schliesslich, ob oder wie sich ein Wegfall der Versicherungspflicht auf diese Rechte auswirkt. Ferner ergaben sich Fragen zur Zugriffsberechtigung im Hinblick auf einen Notfall und den Tod des Teilnehmers.
Gegenüber der ersten Lesung wurden im Gesetzestext vereinzelt legistisch gebotene Anpassungen vorgenommen, welche aber auf den Inhalt der Vorlage keine Auswirkungen haben.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Stellen
Amt für Gesundheit
Amt für Informatik
5
Vaduz, 9. Februar 2021
LNR 2021-110
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (BuA Nr. 114/2020) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Sitzung vom 6. November 2020 hat der Landtag die Regierungsvorlage (BuA Nr. 114/2020) betreffend die Schaffung eines Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage wurde mit 24 Ja-Stimmen beschlossen.
Von Seiten der Landtagsabgeordneten wurden inhaltliche Fragen gestellt sowie einige Diskussionspunkte aufgeworfen. Diese werden, sofern dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch den zuständigen Regierungsrat erfolgt ist, nachfolgend beantwortet.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2021 / 213
Landtagssitzungen
07. Mai 2021
Stichwörter
Daten­schutz
EGDG
gene­ti­sche Daten
Gesetz über das elek­tro­ni­sche Gesundheitsdossier
Rechte der Versicherten
Zugriffs­be­rech­ti­gung