Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2021 / 22
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Umsetzung Richtlinie (EU) 2017/1564) aufgeworfenen Fragen
 
4
Am 4. September 2020 hat der Landtag die Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Umsetzung Richtlinie (EU) 2017/1564) in erster Lesung behandelt.
Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Betroffene Stelle
Amt für Volkswirtschaft (AVW)
5
Vaduz, 23. März 2021
LNR 2021-389
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Umsetzung Richtlinie (EU) 2017/1564) (BuA Nr. 79/2020) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 4. September 2020 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Umsetzung Richtlinie (EU) 2017/1564) in erster Lesung beraten. Der Landtag begrüsste die Gesetzesvorlage und sprach sich einhellig für Eintreten aus.
LR-Systematik
2
23
231
LGBl-Nummern
2021 / 212
Landtagssitzungen
06. Mai 2021
Stichwörter
Abän­de­rung Gesetz über das Urheberrecht
Bes­timmte zuläs­sige Formen der Nutzung
Richt­linie (EU) 2017/1564
Urhe­ber­recht
Ver­viel­fäl­ti­gung
Zugang von seh­be­hin­derten Men­schen zu gedruckten Texten