Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2021 / 24
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.1Gesetz über das Zen­trale Personenregister
1.2Aus­län­der­ge­setz
1.3Asyl­ge­setz
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Totalrevision des Gesetzes über das zentrale Personenregister (ZPRG)
 
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Die gegenständliche Vorlage befasst sich mit dem zentralen Personenregister (ZPR), welches für die öffentlichen Stellen bereits heute ein besonders wichtiges Arbeitsinstrument ist. In Zukunft wird das ZPR aufgrund der laufenden Digitalisierungs-Bestrebungen einen noch höheren Stellenwert erhalten, da es die zentrale Drehscheibe für einen wichtigen Teil der hierfür benötigten Daten darstellt. Das ZPR ist für effiziente, sichere und qualitativ hochstehende elektronische Dienstleistungen unerlässlich und bietet sowohl den öffentlichen Stellen als auch deren Kunden vielfältige Möglichkeiten.
Im Rahmen einer umfassenden Analyse des aktuellen ZPR wurden einige Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten erkannt, welche eine konsequente Nutzung der Potentiale erschweren oder teilweise sogar verunmöglichen. Daher wurde der Beschluss gefasst, das ZPR komplett zu überarbeiten und sowohl technisch als auch organisatorisch neu aufzusetzen. Die entsprechenden Arbeiten sind inzwischen bereits weit fortgeschritten. Um dieser Neuausrichtung gerecht zu werden, sind auch die rechtlichen Grundlagen des ZPR zu überarbeiten.
Kern der Überarbeitung des ZPR ist, dass der Grundsatz der zentralen Datenhaltung in Form eines zentralen Personenregisters konsequent weiterverfolgt und gestärkt werden soll. Neu soll es jedoch eine strikte Trennung zwischen Stamm- und Fachdaten geben. Das ZPR enthält künftig nur noch Stammdaten, die mehrfach relevant sind und daher von den öffentlichen Stellen in gemeinsamer Verantwortung verarbeitet werden. Neu ausgerichtet wird auch das Berechtigungssystem für die lesenden und schreibenden Rollen. Änderungen ergeben sich darüber hinaus in der Organisation des ZPR, in dem insbesondere die fachliche Verantwortung sowie die Datenqualität verstärkt werden. Schliesslich soll das ZPR an die geltende Datenschutzgesetzgebung angepasst werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Alle Amtsstellen
Alle Gemeinden
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Gerichte
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
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Vaduz, 30. März 2021
LNR 2021-473
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Gesetzes über das zentrale Personenregister (ZPRG) an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die Applikation zur Führung eines "Zentralen Personenregisters (ZPR)" wurde Ende der neunziger Jahre erstellt. Mit dem fortlaufenden Ausbau und dem breiteren Einsatz des ZPR als zentrale Datendrehscheibe wurde die Notwendigkeit einer datenschutzkonformen gesetzlichen Grundlage immer deutlicher. Dies führte zur Ausarbeitung des derzeit geltenden Gesetzes über das Zentrale Personenregister, welches am 1. Januar 2012 in Kraft trat.
Die zentrale Führung und Zurverfügungstellung von definierten Personendaten ermöglichen insbesondere folgende Vorteile:
Finanzielle und personelle Aufwände zum Aufbau und laufenden Unterhalt von redundanten Datenbeständen sowie für dezentrale Erfassungs- und
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Mutationsarbeiten können vermieden und die IT-Landschaft entsprechend vereinfacht werden.
Die Datenqualität wird erhöht und damit die Dienstleistungen der öffentlichen Stellen noch weiter verbessert. Dies hat positive Auswirkungen auf der Kundenseite, indem beispielsweise Falschzustellungen vermieden werden können.
Aufbauend auf einer hohen Datenqualität können Prozesse automatisiert und digitalisiert und damit eine weitere Effizienzsteigerung erreicht werden.
Für den Kunden kann das in der Tallinn-Deklaration 2017 zur Förderung von E-Government vorgesehene Once-Only Prinzip realisiert werden, weil definierte Daten nur einmal gemeldet werden müssen. Mehrfachmeldungen und aufwändige Behördengänge fallen damit weg.
Aufgrund dieser Vorteile ist das ZPR für zahlreiche öffentliche Stellen heute bereits ein besonders wichtiges Arbeitsinstrument zur Erledigung ihrer Aufgaben, da es Stammdaten zur Verfügung stellt, die tagtäglich für die Ausübung zahlreicher Verwaltungshandlungen benötigt werden. Vor dem Hintergrund der laufenden Digitalisierungs-Bestrebungen wird die Nutzung der oben dargelegten Vorteile in Zukunft noch wichtiger.
Aus diesen Gründen wird der Grundsatz der zentralen Datenhaltung in Form eines zentralen Personenregisters konsequent weiterverfolgt und gestärkt. Hierfür ist es notwendig, dass die in den letzten Jahren erreichten positiven Aspekte beibehalten, Schwachstellen so weit wie möglich beseitigt sowie Verbesserungsmöglichkeiten genutzt werden. Hierzu gehört beispielsweise, dass die Möglichkeiten zum Einsatz der "persönlichen Identifikationsnummer (PEID)" zur Sicherung der Unterscheidbarkeit von natürlichen Personen und Unternehmen, die im ZPR registriert sind, ausgebaut werden und darauf basierend möglichst einfache und gleichzeitig sichere Dienstleistungen erbracht werden können.
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Um diese Ziele zu erreichen, wurde von der Regierung ein Projekt gestartet, mit dem sowohl die Organisation als auch die Applikation zur Verwaltung der zentralen Stammdaten vollständig überarbeitet werden. Die aktuelle Vorlage sorgt dafür, dass der hierfür notwendige rechtliche Rahmen vorhanden und dieser mit den Vorgaben der Datenschutzgesetzgebung abgestimmt ist.
Aufgrund der zahlreichen Anpassungen, die sich aus der Modernisierung der Applikation zur Führung des zentralen Personenregisters ergeben, ist auch die gesetzliche Grundlage des ZPR gänzlich zu überarbeiten. Die Regierung hat sich aus systematischen und praktischen Gründen, insbesondere aufgrund der umfangreichen Anpassungen und aufgrund der Lesbarkeit des Gesetzes, dazu entschieden, das ZPRG einer Totalrevision zu unterziehen. Dies ermöglicht einen systematischen und klar strukturierten Aufbau der Gesetzesvorlage.
LR-Systematik
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172
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LGBl-Nummern
2022 / 221
2022 / 220
2022 / 219
Landtagssitzungen
07. Mai 2021
Stichwörter
Fach­daten
Gesetz über das zen­trale Personenregister
Stamm­daten
Total­re­vi­sion ZPRG
zen­trale Datenhaltung
zen­trales Personenregister
ZPR