Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags betreffend die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes (Bericht und Antrag Nr. 93/2020) hat der Landtag die Vorlage beraten und begrüsst. Das Eintreten erfolgte unbestritten mit 25 Ja-Stimmen. Es wurden insbesondere Fragen gestellt zur Maximalfrist bei befristeten Anstellungen, zur Pausenaufsicht bei Kindergärtnerinnen, zur Kündigung von Jobsharings und zu Zuständigkeitsfragen bei der Lehrerbeurteilung.
Soweit diese Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Betroffene Stellen
Schulamt
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Vaduz, 30. März 2021
LNR 2021-232
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes (BuA Nr. 93/2020) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 1. Oktober 2020 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes (BuA Nr. 93/2020) in erster Lesung beraten. Das Eintreten erfolgte unbestritten mit 25 Ja-Stimmen.
Anlässlich der Eintretensdebatte sowie im Zuge der ersten Lesung gab es einige Fragen, die im Folgenden in den Kapiteln 2 und 3 beantwortet werden, soweit dies nicht oder nicht abschliessend durch das zuständige Regierungsmitglied bereits mündlich erfolgt ist.