Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2021 / 28
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
6.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung eines weiteren Nachtragskredits  an die Kulturstiftung Liechtenstein zur Sicherung der liechtensteinischen Kulturlandschaft in Zusammenhang mit den Folgen des Coronavirus
 
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Die Covid-19-Pandemie stellt Kulturschaffende, Kulturunternehmen und Kulturvereine in Liechtenstein seit über einem Jahr vor substanzielle Herausforderungen. Insbesondere das zeitweise Veranstaltungsverbot sowie die zumindest periodische Schliessung kultureller Einrichtungen haben für Kulturakteure Ungewissheit, mangelnde Einkünfte sowie Planungsunsicherheit zur Folge. Um die liechtensteinische Kulturlandschaft bei einer Neuausrichtung auf virtuelle Formate zu unterstützen sowie gewisse ausbleibende Einkünfte bzw. höhere Kosten bei der Organisation von Veranstaltungen im Jahr 2021 auszugleichen, hat der Landtag im Dezember 2020 einen Nachtragskredit von CHF 500'000 zur Förderung von Projekten an die Kulturstiftung Liechtenstein gesprochen (BuA Nr. 144/2020). Angesichts der ohnehin schwierigen Lage im Kultursektor und des am 20. Dezember 2020 verhängten Veranstaltungsverbots war die Nachfrage nach Unterstützung von Projekten im Rahmen des Nachtragskredits deutlich höher als erwartet: Per Stichtag 22. März 2021 hat die Kulturstiftung mit rund bereits CHF 474'000 des Nachtragskredits für Projektförderung gesprochen. Unter den geförderten Projekten sind insbesondere Live-Streams von Konzerten und Theatervorführungen, Podcasts sowie weitere virtuelle Kulturveranstaltungen. Angesichts der weiterhin unsicheren Entwicklung und der Planungsunsicherheit für liechtensteinische Kulturakteure ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Fördermitteln hoch bleiben wird. Mit einem weiteren Nachtragskredit von CHF 500'000 für die Kulturstiftung soll sichergestellt werden, dass in den kommenden Monaten weitere Kulturakteure dabei unterstützt werden können, kulturelle Erlebnisse trotz der Covid-19-Pandemie zu ermöglichen und die Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Betroffene Stellen
Kulturstiftung Liechtenstein
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Vaduz, 30. März 2021
LNR 2021-474
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines weiteren Nachtragskredits an die Kulturstiftung Liechtenstein zur Sicherung der liechtensteinischen Kulturlandschaft in Zusammenhang mit den Folgen des Coronavirus an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 4. Dezember 2020 hat der Landtag einstimmig den Finanzbeschluss über CHF 500'000 für die Kulturstiftung Liechtenstein gemäss Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Nachtragskredits an die Kulturstiftung Liechtenstein zur Sicherung der liechtensteinischen Kulturlandschaft in Zusammenhang mit den Folgen des Coronavirus (BuA Nr. 144/2020) verabschiedet.
Zusätzlich zur Genehmigung des Nachtragskredits hat der Landtag folgende Aufträge an die Regierung erteilt:
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a) Mit der Kulturstiftung eine Vereinbarung abzuschliessen, um die rasche und unbürokratische Antragsprüfung und Auszahlung zu gewährleisten. Dabei soll der vom Kulturförderungsgesetz und dem bestehenden Förderungsreglement vorgegebene Rahmen zu Gunsten der Unterstützung der Kultur möglichst ausgeschöpft werden. Dazu zählt auch die Berücksichtigung der Möglichkeiten in Art. 11 des Kulturförderungsgesetzes.
b) In einer Vereinbarung mit der Kulturstiftung festzulegen, dass die Kulturstiftung über die Verwendung der zusätzlichen Mittel in einem Bericht zuhanden der Regierung und der Geschäftsprüfungskommission detailliert Bericht erstattet. Der Bericht soll im Juli 2021 vorliegen und dem Landtag im September 2021 zur Kenntnis gebracht werden.
c) Die zusätzlich gewährten Mittel von der Kulturstiftung zurückzufordern, sollten diese nicht in vollem Umfang für die Unterstützung im Rahmen der Covid-19-Pandemie aufgebraucht werden.
An ihrer Sitzung vom 15. Dezember 2020 hat die Regierung eine Leistungsvereinbarung mit der Kulturstiftung Liechtenstein genehmigt, in der diesen Anträgen Rechnung getragen wird. Die Leistungsvereinbarung erlangte mit Ablauf der Referendumsfrist für den Finanzbeschluss am 8. Januar 2021 ihre Gültigkeit ab 9. Januar 2021 und beinhaltet unter anderem folgende Punkte:
Die Möglichkeit der Förderung im Rahmen von Art. 11 des Kulturförderungsgesetzes (KFG) wird explizit genannt;
die Kulturstiftung wird dazu verpflichtet, im Juli 2021 einen Zwischenbericht zur Verwendung des Nachtragskredits vorzulegen und im Jahresbericht 2021 gesondert über die Verwendung der Mittel im Rahmen des Nachtragskredits zu berichten;
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es wird festgehalten, dass per Ende Jahr nicht verwendete Mittel des Nachtragskredits zugunsten des Landes Liechtenstein verfallen.
Sofern der Hohe Landtag dem vorliegenden Finanzbeschluss zustimmt, können Regierung und Kulturstiftung eine Zusatzvereinbarung auf Basis der bestehenden abschliessen, in der die zur Verfügung stehende Summe gemäss Finanzbeschluss erhöht wird und im Übrigen auf die Bestimmungen der bestehenden Leistungsvereinbarung verwiesen wird. Nach Genehmigung durch beide Seiten und die Unterzeichnung könnte daher durch eine aktualisierte Form der bestehenden Leistungsvereinbarung allen Beschlüssen Rechnung getragen werden, die der Landtag im Dezember getroffen hat.
Anlass für die erneute Beantragung eines Nachtragskredits ist die hohe Nachfrage nach Förderung von Kulturprojekten sowie die Tatsache, dass die in Bericht und Antrag Nr. 144/2020 ausgeführten Rahmenbedingungen für die liechtensteinische Kultur sich seit dessen Verabschiedung durch den Landtag weiter verschärft haben. Zum Zeitpunkt der Behandlung im Landtag Anfang Dezember 2020 waren kulturelle Erlebnisse und Veranstaltung mit physischer Präsenz unter Einhaltung von Schutzmassnahmen noch weitgehend möglich; Museen, Theater und Konzertsäle waren geöffnet.
Mit der Verhängung der Winterruhe per 20. Dezember 2020 veränderte sich die Situation: Um die hohen Covid-19-Fallzahlen zu reduzieren, hat die Regierung Veranstaltungen grundsätzlich verboten. Öffentlich zugängliche Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport wurden für das Publikum geschlossen. Darunter waren Kinos, Museen und Ausstellungshallen, Galerien, Lesesäle von Bibliotheken und Archiven, Konzertsäle sowie Theater.
Diese Massnahmen wurden per 1. März 2021 teilweise aufgehoben: Seither sind Veranstaltungen zwar erlaubt, jedoch nur mit bis zu zehn Personen. Museen,
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Ausstellungshallen und Lesesäle sind wieder für die Öffentlichkeit zugänglich. Es ist angesichts der Fragilität der Pandemie-Situation in Liechtenstein sowie steigender Zahlen in umliegenden Ländern allerdings unklar, wann kulturelle Veranstaltungen unter einigermassen normalen Umständen wieder möglich sein werden. Aufgrund der Planungsunsicherheit sehen viele Kulturakteure von vornherein von der Planung und Durchführung von Veranstaltungen ab.
Landtagssitzungen
05. Mai 2021
Stichwörter
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